Billig-Zigaretten aus dem Ausland Nichtraucher dürfen verschenken
30.11.2011, 13:36 UhrWer im EU-Ausland günstige Zigaretten kauft, muss sie nicht selber rauchen. Man darf sie auch weiterverschenken, zumindest an Angehörige. Das stellt jetzt der Bundesfinanzhof klar und räumt mit einer Praxis des Zolls auf.
Zigaretten aus dem EU-Ausland bleiben auch dann steuerfrei, wenn die Käufer ihre Einkäufe an rauchende Verwandte weiterverschenken. Das hat der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VII R 59/10). Eine Familie hatte gegen die Praxis des Zolls geklagt.
Eine Frau war mit ihrem Vater und ihren Großeltern nach Polen gefahren und jeder hatte für sich eine Stange Zigaretten gekauft. Zurück in Deutschland verschenkten Vater und Großeltern ihre Zigaretten an die Frau. Diese geriet danach in eine mobile Zollkontrolle, die den Großteil beschlagnahmte. Die Zigaretten seien schließlich offensichtlich nicht zum Eigenbedarf erworben worden und müssten folglich in Deutschland versteuert werden, so der Zoll.
Dieser Einschätzung widersprach das höchste deutsche Finanzgericht nun. Verbraucher könnten ihren Eigenbedarf auch dann decken, wenn sie Waren als Geschenk kauften - und können sich so dank des Steuerprivilegs auch mit billigen Zigaretten eindecken, wenn sie gar nicht rauchen. Es sei eine Errungenschaft des Binnenmarkts, dass Waren wie Alkohol oder Zigaretten, die im Ausland gekauft werden, bis zu einer gewissen Grenze in Deutschland steuerfrei blieben. Dieses Steuerprivileg gelte auch für Nichtraucher, urteilte der BFH.
Quelle: ntv.de, dpa