Denunzieren als Hobby Polizei muss nicht jeder Anzeige nachgehen
25.09.2013, 18:06 Uhr
Weit über 10.000 Falschparker hat ein Frührentner aus dem Harz in den letzten Jahren bei der Polizei gemeldet. Doch die verfolgt die Anzeigen offenbar nicht so aktiv, wie der Mann das gerne hätte. Deshalb will "Knöllchen-Horst" der Bußgeldbehörde per Gerichtsbeschluss Beine machen.

Wer sich über Falschparker ärgert, kann ein Foto machen und Anzeige erstatten. Manchmal werden die Fälle dann auch weiter verfolgt.
(Foto: picture alliance / dpa)
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat einem Frührentner, der in den letzten Jahren tausende Verkehrsordnungswidrigkeiten angezeigt hat, bescheinigt, ein Denunziant zu sein. Wer es sich zum Hobby mache, regelmäßig Falschparker aufzuschreiben, gehe einer "denunziatorischen Tätigkeit" nach und könne Behörden nicht zur Verfolgung der registrierten Ordnungswidrigkeiten zwingen, hieß es in dem Beschluss, der nun bekannt gegeben wurde. Die Richter wiesen damit den Berufungsantrag des Mannes gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen zurück (Az. 13 LA 144/12).
Der als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordene Mann aus Osterode hat es sich zur Aufgabe gemacht, Verkehrssünden zur Anzeige zu bringen. In den vergangenen Jahren sollen es mehr als 10.000 Fälle gewesen sein. Und die wollte der Frührentner auch bearbeitet wissen: mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht wollte er den Landkreis dazu verpflichten, den Anzeigen nachzugehen und ihm Auskunft über den Ausgang der Verfahren zu geben.
Behörde darf selbst entscheiden
Doch weder auf das eine noch auf das andere habe er Anspruch, entschied nun das Oberverwaltungsgericht. Es wäre ein Widerspruch gegen das Opportunitätsprinzip, wenn eine Privatperson die Bußgeldbehörde zur Bearbeitung der Anzeigen verpflichten könne. In welchem Umfang eine Behörde Personal zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten abstelle, sei eine staatliche Entscheidung, keine private.
Das OVG stufte die Anzeigen als "recht spezielles Hobby" ein, bezweifelte aber, dass es dem Kläger um die Allgemeinheit gehe. Auch er selbst sei durch die angezeigten Parkverstöße nicht behindert oder beeinträchtigt worden, der Staat müsse also nicht seine Interessen schützen.
Für bundesweite Schlagzeilen sorgte "Knöllchen-Horst" im Jahr 2008, damals berichtete die Deutsche Presseagentur, der Falschparker-Jäger habe einen Rettungshubschrauber aufgeschrieben, der während eines Notfalleinsatzes auf dem Gehweg gestanden hätte. Eine Falschmeldung, stellte der Mann später klar. Er habe den Helikopter gar nicht zur Anzeige gebracht, sondern ihn lediglich bei der Polizei "vermerkt".
Quelle: ntv.de, ino/dpa