Ratgeber

Personalgespräch aufgezeichnet Rauswurf ist gerechtfertigt

Wer ein Gespräch aufzeichnen will, muss vorher um Erlaubnis fragen, alles andere ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Arbeitnehmer können sogar entlassen werden, wenn sie eine Unterredung mit dem Chef heimlich mitschneiden.

Die Klägerin war mehrfach mit Abteilungsleitern in Konflikt geraten. Die Aufzeichnung sei "Notwehr" gewesen.

Die Klägerin war mehrfach mit Abteilungsleitern in Konflikt geraten. Die Aufzeichnung sei "Notwehr" gewesen.

(Foto: dpa)

Zeichnen Arbeitnehmer ein Personalgespräch mit dem Chef heimlich auf, droht ihnen die fristlose Kündigung. Dem Arbeitgeber sei nicht zuzumuten, danach mit dem Angestellten weiter zusammenzuarbeiten. Das hat da s Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden (Az.: 5 Sa 687/11). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall hatte eine Angestellte ein Personalgespräch mit ihrem Vorgesetzten mit dem Handy heimlich mitgeschnitten. In dem Gespräch ging es um Mobbingvorwürfe, welche die Frau gegen Kollegen erhoben hatte. Hinterher informierte sie den Arbeitgeber über die Aufnahme und drohte damit, sie zu veröffentlichen - aus Notwehr, wie die Frau sagte. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber der Mitarbeiterin fristlos.

Zu Recht, wie die Richter urteilten. Arbeitnehmern sei es grundsätzlich verboten, zu einem Personalgespräch heimlich ein aufnahmebereites Gerät mitzubringen. Sie dokumentierten damit ein Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber. Das schließe auch eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit aus. Der Angestellte könne zu Personalgesprächen aber ein Betriebsratsmitglied oder einen Anwalt hinzuziehen. Das dürfe der Arbeitgeber auch nicht verweigern.

Quelle: ntv.de, dpa

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