Ratgeber

Arbeit auf Bewährung Rechte in der Probezeit

Wie lange die Probezeit dauert, ist unterschiedlich: Doch länger als sechs Monate müssen Arbeitnehmer sich eigentlich nicht bewähren. In dieser Zeit haben die Neueinsteiger keinen Anspruch, Urlaub zu nehmen. Doch ohne Rechte sind sie nicht.

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.

Die Probezeit darf höchstens sechs Monate dauern.

Wenn der Arbeitsvertrag unterschrieben ist, heißt das nicht, dass man den Job auch lange behält. Dazu muss man erst die Probezeit überstehen. Währenddessen haben Arbeitnehmer aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, wie das Bundesarbeitsministerium erläutert: "Die Probezeit gibt einerseits dem Arbeitgeber die Gelegenheit, die Leistungsfähigkeit und Eignung des Arbeitnehmers kennenzulernen", heißt es in der "Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht 2011/2012". Andererseits habe der Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich über die Anforderungen des Arbeitsplatzes zu informieren.

Die Länge der Probezeit hängt von den Umständen ab. Als Faustregel gilt: Bei einfachen Tätigkeiten reichen bis zu drei Monate, bei höherwertigen Tätigkeiten können es bis zu sechs Monate sein. Nicht jedes neue Arbeitsverhältnis muss mit einer Probezeit beginnen, betont Regina Steiner, Fachanwältin für Arbeitsrecht. "Die Probezeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer." Einen Automatismus gibt es nicht.

Kürzere Kündigungsfrist

"Viele glauben, dass nur während einer vereinbarten Probezeit das Arbeitsverhältnis problemlos gekündigt werden kann", sagt der Rechtsanwalt Ulrich Tschöpe. Das aber sei ein Irrglaube. Für eine Kündigung muss in den ersten Monaten kein gesonderter Grund angeben werden. "Auch ohne konkrete Verabredung einer Probezeit kann neuen Arbeitnehmern innerhalb der ersten Beschäftigungsmonate regelmäßig ohne weiteres gekündigt werden." Eine Probezeitvereinbarung sei aber dennoch sinnvoll, weil - bis zu einer Dauer von sechs Monaten - eine kürzere als die sonst übliche gesetzliche vierwöchige Kündigungsfrist verabredet werden könne. Während der Probezeit beträgt die beidseitige Kündigungsfrist nur 14 Tage.

Für die Probezeit lassen sich noch weitere Vereinbarungen treffen: "Man kann für die Probezeit ein bestimmtes Gehalt aushandeln und gleichzeitig festlegen, dass es sich danach automatisch erhöht", sagt Tschöpe. So ein gestaffelter Lohneinstieg sei sogar häufig üblich. "Allerdings darf das Einstiegsgehalt nicht wahllos gedrückt werden", so der Fachanwalt. "Der Arbeitgeber muss sich - branchenspezifisch - an gesetzlich oder tariflich geregelte Mindestlöhne halten."

Kein Geld bei Krankheit

Mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sieht es in den ersten Monaten anders aus. "Erst, wenn man mindestens vier Wochen ein Arbeitsverhältnis hat, und sich dann krankmeldet, hat man Anrecht auf Entgeltfortzahlung", weiß Steiner.

Wer den Job neu angetreten hat, kann möglicherweise zunächst keinen Urlaub nehmen. "Im Bundesurlaubsgesetz ist geregelt, dass man in den ersten sechs Monaten kein Recht darauf hat, Urlaub zu nehmen", sagt Fachanwältin Steiner. Dennoch sammeln Arbeitnehmer in dieser Zeit Urlaubstage an. Werden sie nun vor Ablauf der sechs Monate gekündigt, können sie den Urlaub anteilig nehmen oder ihn sich auszahlen lassen. "Verzichten sollte man darauf nicht."

Nicht kaputtarbeiten

Sonderpflichten während der Probezeit allerdings nicht, erklärt Tschöpe. "Das sind dieselben, wie in einem Dauerarbeitsverhältnis auch." Also zum Beispiel: Arbeitszeiten einhalten und die einem zugeschriebenen Aufgaben erledigen.

Die Experten warnen zudem davor, sich komplett zu verausgaben. "Wer jetzt 60 Stunden arbeitet, arbeitet sicher auch danach so viel", sagt Steiner. Auch Tschöpe rät: "Man sollte sich engagiert zeigen, aber nicht auf übertriebene Weise - das fällt auch negativ auf." Besser sei ein anderer Weg: "Sich im besten Licht darstellen, jedoch nicht verstellen. Dann ist die Chance groß, dass einem der Job auch nach der Probezeit noch gefällt!"

Quelle: ntv.de, dpa

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