Ratgeber

Beherbergungsbetriebe müssen zahlen: Sexsteuer ist rechtens

In vielen Städten müssen die Prostituierten selbst zahlen.
In vielen Städten müssen die Prostituierten selbst zahlen.(Foto: picture alliance / dpa)

Städte dürfen von Bordellen eine sogenannte "Sexsteuer"erheben. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 25 K 6960/10 und 25 K 8111/10). Dabei geht esum die Steuererhebung auf "das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt inBeherbergungsbetrieben" sowie auf "die gezielte Einräumung der Gelegenheitzu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-Clubs etc."

Geklagt hatten mehrere gewerbliche Zimmervermieteraus dem Ruhrgebiet. Sie sollten anstelle der Prostituierten, die in ihrenHäusern arbeiteten, zwischen 50.000 und 300.000 Euro Steuern abführen. Die Richterhalten diese Form der Vergnügungssteuer für rechtlich zulässig. Die Sexsteuerwird demnach als Aufwandsteuer eingeordnet, wie etwa Beherbergungsabgaben und dieSpielautomatensteuer.

Die Sexsteuer wird in einigen Städten von denProstituierten erhoben. Sie müssen dann für jeden Arbeitstag einen pauschalenSteuersatz abführen. Erst kürzlich hat die Stadt Bonn medienwirksameinen Sexteuer-Automaten aufgestellt, an dem die Prostituierten ein Tages- bzw.Nachtticket ziehen können.     

Bilderserie

Quelle: n-tv.de