Ratgeber

Weil Nachbarn Miete mindern Störenfried zahlt Schadenersatz

Weil ihnen ein dauerlärmender Nachbar auf die Nerven geht, kürzen mehrere Mieter ihre Zahlungen an den Vermieter. Doch der bleibt auf dem Schaden nicht sitzen. Er darf sich das Geld vom renitenten Mieter zurückholen, entscheidet das Amtsgericht Bremen.

Wen Mieter dauerhaft zu laut sind, riskieren sie nicht nur ihre Kündigung, sondern auch weiteren finanziellen Schaden. Unter Umständen müssen sie nämlich  auch den Mietausfall ersetzen, wenn ihre Nachbarn wegen des Lärms die Miete kürzen. Das hat das Amtsgericht Bremen entschieden (Az.: 17 C 105/10).

In dem Fall hatte der Bewohner einer Mietwohnung seine Nachbarn massiv durch laute Musik, Geschrei und Türknallen belästigt. Die anderen Mietparteien kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent. Die Vermieterin kündigte daraufhin dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen.

Mit Erfolg: Die Vermieterin habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe der entgangenen Mietzahlungen, entschieden die Richter. Der Mieter habe schließlich die Pflicht, den Hausfrieden nicht zu stören. Durch sein Verhalten seien die anderen Mieter berechtigt gewesen, die Miete zu mindern. Der Klägerin sei dadurch ein Schaden entstanden, den der Störenfried nun begleichen muss.

Quelle: ntv.de, dpa

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