Fragwürdige Rechnung nicht gezahlt Telefonsperre ist illegal
16.11.2011, 10:13 UhrWenn 163 Euro auf der Telefonrechnung auftauchen, die man sich nicht erklären kann, ist der Schock erst mal groß. Einer Kundin, die daraufhin die Zahlung verweigerte, kappte der Telefonanbieter kurzerhand den Anschluss. Zu unrecht, stellt das Landgericht München klar.
Wenn Kunden einen Teil ihrer Telefonrechnung nicht bezahlen, weil sie ihn für unberechtigt halten, darf ihnen die Telefongesellschaft nicht den Anschluss sperren. Das hat das Landgericht München per einstweiliger Verfügung gegen die Firma Telefónica Germany festgestellt (Az.: 37 O 21210/11).
In dem Fall ging es um rund 163 Euro, die für die Nutzung von Sonderrufnummern und Servicediensten berechnet wurden. Die Kundin konnte die Rechnung nicht nachvollziehen und weigerte sich, den Betrag zu überweisen. Als ihr Telefónica daraufhin das Telefon sperrte, wandte sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg.
Die legte Telefónica zunächst eine Unterlassungserklärung vor – vergeblich. Daraufhin beantragten die Verbraucherschützer eine einstweilige Verfügung gegen den Telekommunikationsanbieter. Mit Erfolg: Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. So wird vermieden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen.
Quelle: ntv.de, ino