Kind erkrankt Urlaubstage werden abgerechnet
11.08.2010, 14:32 Uhr
Wird das Kind im Urlaub krank, ist das das Pech des Arbeitnehmers.
(Foto: Jens Bredehorn, pixelio.de)
Berufstätige Eltern bekommen keine freien Tage gutgeschrieben, wenn sie im Urlaub ihr krankes Kind betreuen mussten. Das ergibt sich aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (Aktenzeichen: 2 Ca 1648/10).
Der Urlaub gilt trotz Krankheit eines Kindes als genommen, der Anspruch erlischt, urteilte das Gericht. Darauf weisen die Arbeitsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem Fall hatte eine Verkäuferin sechs Tage Urlaub genommen. In dieser Zeit erkrankte ihr minderjähriges Kind und musste von ihr betreut werden. Später verlangte sie vom Arbeitgeber, dass er ihr die freien Tage wegen der Erkrankung ihres Kindes auf ihrem Urlaubskonto gutschreibt. Das lehnte er aber ab, woraufhin sie klagte.
Die Richter gaben dem Arbeitgeber recht. Durch die Pflege des erkrankten Kindes im Urlaub ändere sich nichts daran, dass die Urlaubstage als genommen gelten. Somit sei der Anspruch darauf abgegolten. Nur wenn der Arbeitnehmer selbst während eines Urlaubs erkrankt, verfielen die Urlaubstage nicht. Generell trage der Arbeitnehmer aber das Risiko, dass unerwartete Ereignisse seinen Urlaub stören.
Quelle: ntv.de, dpa