Ratgeber

Auto zerkratzt, Scheibe zerbrochen Wann Eltern für Kinder haften

Ein Kind zerdeppert die Fensterscheibe des Nachbarn. Ein anderes plündert das Süßigkeitenregal im Supermarkt. Ein Siebenjähriger bricht sich den Arm, als sein gleichaltriger Freund ihn schubst. Doch wie sieht es mit der Haftung aus?

Eltern haben eine Aufsichtspflicht - sie kann aber rechtlich auf andere übergehen.

Eltern haben eine Aufsichtspflicht - sie kann aber rechtlich auf andere übergehen.

(Foto: dpa)

Ist ein Kind noch unter sieben Jahre alt, ist es nicht deliktfähig. Das heißt: Es gibt für den Schaden rechtlich keinen Schuldigen. Verfügt die Familie über eine private Haftpflichtversicherung, muss diese den Schaden nicht zahlen. Im Straßenverkehr gilt das bis zum Alter von zehn Jahren. "Wollen Eltern unabhängig von der Frage, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, versichert sein, muss die Haftpflichtversicherung 'deliktunfähige' Kinder mitversichern", erklärt Rechtsanwalt Herbert Schons.

Auch die geöffnete Schokotüte im Supermarkt muss nicht bezahlt werden, wenn das Kind unter sieben Jahre alt ist. Das bestätigt auch Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. "Sind sie zwischen sieben und 18 Jahren alt, hängt die Haftung von der Entwicklung und Einsichtsfähigkeit ab", so die Expertin. Eltern haften nur, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen. Lag die Schokotüte leicht zugänglich an der Kasse und waren die Eltern mit dem Bezahlen ihres Einkaufes abgelenkt, trifft sie keine Schuld. Dem Ladeninhaber hingegen kann eine Mitschuld unterstellt werden, da die Warenauslage an Kassen meist Kinder anspricht und leicht zugänglich ist. Halm: "Mit diesem Argument können Eltern sich gegen eventuelle Forderungen wehren." Anders verhält es sich, wenn Ware aus dem Regal entwendet wird - hier haben Eltern mehr Zeit, sich dem Kind zu widmen.

Zerstörung im Geschäft

Zerbricht das Kind im Kaufhaus eine Vase, gelten hier dieselben Haftungsregeln wie im Supermarkt. "Zunächst ist das Alter des Kindes zu berücksichtigen und dann die konkrete Situation", sagt Tatjana Halm. So müsste festgestellt werden, wo die Vase stand - sicher postiert oder aus werbestrategischen Gründen leicht zugänglich. Je leichter die Vase zugänglich war, umso höher ist die Gefahr, dass die Ware beschädigt wird.

Wer sicher gehen möchte, dass Schäden abgesichert sind, die von einem unter siebenjährigem Kind verursacht wurden, muss eine Privathaftpflicht mit Deliktunfähigkeits-Klausel abschließen. Zwar müssen die Eltern nicht für Schäden des Kindes aufkommen, aber trotzdem kann es Lebenssituationen geben, wo die Eltern den Schaden begleichen möchten – zum Beispiel wenn das eigene Kind den Lack des Autos eines Freundes zerkratzt hat. Der Bund der Versicherten rät: Mitversichert sein sollten Schäden durch Kinder bis zu sieben Jahren mindestens bis 20.000 Euro Schadenssumme und die durch Kinder bis zehn Jahre verursachten Schäden im Straßenverkehr.

Kind schläft bei Freunden

Wenn ein Kind bei einem anderen Kind schläft, kann die Aufsichtspflicht delegiert werden. Übernachtet ein Kind bei den Eltern eines anderen Kindes, wird die Aufsichtspflicht auf die Eltern des gastgebenden Kindes übertragen, erklärt Schons.

Bricht sich ein Gastkind den Arm und der Fall landet vor Gericht, so wird eventuell geprüft, ob ein Auswahlverschulden vorliegt - wenn beispielsweise einem Elfjährigen die Aufsicht über eine Gruppe Sechsjähriger übertragen wurde. Es kann auch geprüft werden, wie sich das Kind den Arm gebrochen hat. Sind die Kinder nachts aus dem Fenster geklettert? Wenn so etwas schon einmal passiert ist, sind besondere Vorkehrungen zu treffen.

Schäden während der Kindergartenzeit

"Im Kindergarten wird die Aufsichtspflicht an die Einrichtung delegiert. Kindergärten verfügen über eine Haftpflichtversicherung, die deliktunfähige Kinder einbezieht", erklärt Rechtsanwalt Schons. Seit 2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich.

Vergleichsrechner - Haftpflichtversicherung

Quelle: ntv.de, dpa

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