Ratgeber

Stichtag entscheidet Wann Leiharbeiter Weihnachtsgeld kriegen

Angestellte auf Zeit haben nicht nur Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie festangestellte Arbeitnehmer. Ihnen stehen auch die gleichen Leistungen zu. Beim Weihnachtsgeld steckt die Tücke allerdings im Detail.

Firmen müssen auch ihren Leiharbeitern ein Weihnachtsgeld auszahlen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Firmen müssen auch ihren Leiharbeitern ein Weihnachtsgeld auszahlen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

(Foto: dpa)

Leiharbeiter dürfen beim Weihnachtsgeld nicht benachteiligt werden. Ist es an eine Stichtagsregelung geknüpft, können sie den Zusatzlohn allerding s nur beantragen, wenn sie an dem Stichtag bei der Firma im Einsatz waren. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az: 2 Sa 398/12).

In dem verhandelten Fall, auf den die Deutsche Anwaltsauskunft hinweist, war ein Leiharbeiter von Februar 2008 bis März 2009 bei einem Unternehmen als Produktionshelfer tätig. Im Dezember arbeitete der Mann an mehreren Tagen - allerdings nicht am 1. Dezember. Die im Haus beschäftigten Stammarbeiter bekamen in der Firma einen höheren Lohn als die Zeitarbeiter. Vor Gericht verlangte der Kläger nun die Zahlung der Differenz zwischen seinem Lohn und demjenigen nach Haustarifvertrag sowie anteilig Weihnachtsgeld.

Die Richter sprachen dem Mann die Lohndifferenz zu. Der Leiharbeiter habe grundsätzlich Anspruch auf dieselben Leistungen wie die Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs. Auf das Weihnachtsgeld müsse der Mann jedoch verzichten. Zwar stehe es ihm dem Grundsatz nach genauso zu wie den Stammarbeitern. Da er an dem Stichtag jedoch nicht im Unternehmen arbeitete, habe er darauf auch keinen Anspruch.

Quelle: ntv.de, dpa

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