Ratgeber

Hochzeit lange geplant Witwengeld auch bei kurzer Ehe

Ein Polizist heiratet seine Freundin. Fünf Monate später ist er tot, gestorben an einen Hirntumor. Der Fall scheint klar: Da es sich um eine "Versorgungsehe" handelte, steht der Frau kein Witwengeld zu. Doch das Oberverwaltungsgericht entscheidet anders.

Für Witwengeld oder Witwenrente ist allein entscheidend, wie lange das Paar vorher verheiratet war. Zusammenleben in wilder Ehe zählt nicht.

Für Witwengeld oder Witwenrente ist allein entscheidend, wie lange das Paar vorher verheiratet war. Zusammenleben in wilder Ehe zählt nicht.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wenn ein Beamter stirbt, bekommt die Ehegattin Witwengeld. Allerdings gilt das normalerweise nur, wenn die beiden zuvor mindestens ein Jahr verheiratet waren. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn es sich nicht um eine  "Versorgungsehe" gehandelt habe, könne das staatliche Witwengeld auch bei kürzerer Ehedauer gezahlt werden, so das Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 2 A 11261/12.OVG).

Von einer Versorgungsehe wird laut Gesetz generell ausgegangen, wenn zwischen dem Tod des Partners und dem Termin beim Standesamt noch kein Jahr vergangen ist. Dabei wird unterstellt, dass die Ehe nur geschlossen wurde, um die Hinterbliebenenversorgung zu sichern. Der Vorwurf lässt sich aber entkräften, etwa dann, wenn der Tod plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist oder wenn das Paar bei der Hochzeit noch keine Kenntnis von der tödlich verlaufenden Krankheit hat.

Im Fall, den das Oberlandesgericht verhandelt hatte, stand die Diagnose "Hirntumor" allerdings schon vor der Hochzeit fest. Die Witwe des Polizisten konnte aber mit Zeugenaussagen nachweisen, dass sich die beiden schon vor Bekanntwerden der Krankheit zum Heiraten entschlossen hatten. Obwohl der Mann bereits fünf Monate nach der Hochzeit verstarb, ging das Gericht deshalb nicht von einer Versorgungsehe aus und entschied: der Frau steht Witwengeld zu.

Die Ein-Jahresregelung gilt übrigens nicht nur für Beamte, sondern auch für die Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die volle Witwenrente wird bei Ehen, die seit 2002 geschlossen wurden, allerdings nur zwei Jahre lang gezahlt. Die unbegrenzte "große Witwenrente" gibt es aber nur, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und weitere Bedingungen erfüllt sind.

Quelle: ntv.de, ino

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