Ratgeber

Krank durch die Ehe Kein Grund für mehr Unterhalt

Auch wenn der Ex-Partner krank macht, gibt es nicht zwangsläufig mehr Geld.

Auch wenn der Ex-Partner krank macht, gibt es nicht zwangsläufig mehr Geld.

(Foto: Rolf van Melis, pixelio.de)

Wenn einer seine vielversprechende Karriere zugunsten von Kindern und Küche opfert, dann werten die Scheidungsrichter dies gemeinhin als ehebedingten Nachteil. Der Partner hat dann bessere Karten bei der Unterhaltsberechnung. Doch wie sieht es aus, wenn jemand durch die Ehe krank wird? Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nun zu entscheiden, ob eine Frau, die wegen einer Ehekrise und Trennung psychische Probleme bekam, Recht auf mehr Unterhalt hat. (Az. XII ZR 9/09).

Obwohl die paranoide Psychose erstmals während der Ehekrise zutage trat, steht der Frau nach Ansicht der Richter kein zusätzliches Geld zu. Unter ehebedingten Nachteilen seien vornehmlich Einbußen zu verstehen, die sich aus der Rollenverteilung ergeben, nicht aber aus sonstigen persönlichen Umständen, die etwa mit dem Scheitern der Ehe zusammenhängen, so der BGH.

Die Umstände entscheiden

"Dass eine psychische Erkrankung in der Ehekrise aufgetreten oder durch diese sogar ausgelöst worden ist, begründet für sich genommen keinen ehebedingten Nachteil" heißt es in der Urteilsbegründung. Bei der Frage, ob eine Befristung der Unterhaltsleistungen möglich ist, muss demnach berücksichtigt werden, ob ein Partner aus ehebedingten Gründen nicht für sich selbst sorgen kann.

 

Der BGH gab damit einem Mann aus Berlin teilweise recht, der eine Befristung der Unterhaltsleistungen an seine Frau erreichen wollte. Deren Psychose trat zwar erst in der Ehekrise auf, hatte jedoch einem psychiatrischen Gutachten zufolge ihre Wurzeln in der Kindheit. Ob im konkreten Fall eine Befristung des Unterhalts angebracht ist, muss nun das Kammergericht in Berlin entscheiden.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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