Krank während der Altersteilzeit Wer lange fehlt, hat kürzer frei
26.04.2010, 09:55 UhrWenn ein Arbeitnehmer in Altersteilzeit während der Arbeitsphase länger erkrankt, kann sich das auf seine Freistellungsphase auswirken. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. (Az.: 14 Sa 811/09)
In dem Fall hatte ein Angestellter ein Altersteilzeitmodell vereinbart, in dem er zweieinhalb Jahre voll arbeiten sollte. Im Anschluss sollte eine ebenso lange dauernde Freistellungsphase folgen. Der Arbeitnehmer erkrankte in der Arbeitsphase wiederholt für länger als sechs Wochen.
Die vertragliche Regelung sah vor, dass er die Hälfte des Zeitraums, in dem er Krankengeld bezog, nacharbeiten müsse. Entsprechend verschob sich der Beginn der Freistellungsphase nach hinten, so dass sie sich um 158 Tage verkürzte. Der Arbeitnehmer sah darin eine Benachteiligung und klagte.
Die Richter gaben aber dem Arbeitgeber Recht. In der Arbeitsphase spare der Mitarbeiter ein Guthaben an, das ihm in der Freistellungsperiode ausgezahlt werde. In der Zeit einer längeren Erkrankung erarbeite er sich kein Guthaben. Für diese Zeiträume fehle eine gesetzliche Regelung. Daher hätten Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart, dass eine Verpflichtung zur "Nacharbeit" bestehe. Diese Regelung sei sachgerecht und angemessen.
Quelle: ntv.de, dpa