Fakten zur Straßenzulassung E-Scooter - diese Regeln muss man kennen
08.06.2019, 07:20 Uhr12 oder 20 Stundenkilometer? Fahrrad- oder Fußweg? Und ab wann eigentlich?: Viele Deutsche können es kaum erwarten, dass die E-Scooter hierzulande zugelassen werden. Bei einer Nutzung der Elektro-Tretroller gilt es jedoch einiges zu beachten. Es gibt gesetzliche Regeln.
Schon bald dürfen mit dem offiziellen Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) auch sogenannte E-Scooter legal auf deutschen Straßen bewegt werden. Über die genauen Details der Verordnung wurde viel diskutiert und berichtet. Einiges wurde angekündigt, davon aber nicht alles ins finale Regelwerk aufgenommen. Hier nun eine einfache Übersicht zu den harten Fakten.
Technische Voraussetzungen für Straßenzulassung
Technisch gibt es einige spezifische Anforderungen, die ein E-Scooter erfüllen muss. Dazu gehört die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Die Nennleistung des E-Motors darf maximal 500 Watt betragen. Das Höchstgewicht liegt bei 55 Kilogramm.
Außerdem müssen die kleinen Stromer mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen und einer Lichtanlage gerüstet sein. Letztere kann auch abnehmbar sein. Außerdem gehören eine Klingel sowie seitliche Reflektoren zur Sicherheitsausstattung. Eine Lenk- oder Haltestange ist ebenfalls Pflicht. Hoverboards oder E-Skateboards fallen damit also nicht unter eKFV (hier geht es zum Hoverboard Test und Vergleich).
Nicht alle E-Roller-Modelle sind legal
Auch wenn die Ausstattung praktisch legal ist, muss der Hersteller eine ABE beantragen. Erst wenn diese erteilt wurde, hat der Roller auch einen offiziellen Segen. Bislang ist das Angebot legaler Roller noch recht überschaubar, die Preisspannen reichen von einigen Hundert bis mehr als 2.000 Euro. Bereits fit für die eKFV sind die Großrad-Modelle BMW X2City und Metz Moover. Kompaktere E-Scooter sind etwa der Egret-Ten V4 oder der Sparrow-Legal von IO Hawk.
Wer darf wo?
Anders als in einem ursprünglichen Entwurf zur eKFV angedacht, wird es keine zweite Klasse maximal 12 km/h-schneller Roller geben, die auch Fußwege befahren dürfen.
Für die bis zu 20 km/h-schnellen E-Scooter bleibt die Nutzung der Fußwege tabu. Der E-Scooter ist faktisch dem Fahrrad gleichgestellt. Das Mindestalter des Nutzers wurde auf 14 Jahre gesenkt. Ein Führerschein ist nicht nötig. Ein Helm ebenfalls nicht. Gesundheitsexperten empfehlen aber das Tragen von Fahrradhelmen. Eine Mitnahme in Bus und Bahn hängt vom Verkehrsbetrieb ab. Dort sollte man erfragen, ob der Transport von E-Scootern in den öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt ist.
Es besteht Versicherungspflicht
Erfüllt der Roller die technischen Voraussetzungen, darf er im öffentlichen Verkehr nur eingesetzt werden, sofern er eine Versicherungsplakette trägt. Diese ähnelt einem Mofa-Kennzeichen. Es soll auch eine Aufkleber-Variante geben, die man zum Beispiel auf den Rahmen kleben kann.
Die Kosten der Versicherung werden auf dem Niveau von Mofas liegen, also bei rund 40 Euro pro Jahr. Bei der DEVK sind es für Fahrer ab 23 Jahren oder älter 38,40 Euro. Mit sinkendem Alter des Nutzers steigen die Kosten der Versicherung deutlich. Eine Privathaftpflicht reicht nicht. Verursacht ein E-Scooter ohne eigene Police einen Unfall, muss der Nutzer den möglichen Schaden aus eigener Tasche begleichen.
Quelle: ntv.de, sni/sp-x