Auto

Bundesrat hat entschieden Bußgeldkatalog - das gilt in Kürze

Durch einen Formfehler konnten die neuen Regeln für den Bußgeldkatalog im Jahr 2020 nicht umgesetzt werden. Heute hat der Bundesrat erneut entschieden und die verschärften Maßnahmen beschlossen. Nun fehlt nur noch die Unterschrift des Verkehrsministers. Hier ein Überblick über das, was Verkehrsteilnehmer erwartet.

Der Bundesrat hat am Freitag höheren Bußgeldern für Verkehrssünder zugestimmt. Mehr Geld kosten künftig nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auch Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor allem Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden. Die Änderungen des Bußgeldkatalogs gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April 2021 zurück.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – erwartet wird dies noch in diesem Herbst.

Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), sprach von einem starken Signal für die Verkehrssicherheit. Vorausgegangen waren lange Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.

Hier ein Überblick darüber, was Autofahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer erwartet:

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro.
  • NEU: Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
  • Parkverstöße bei amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsfahrzeugen kosten bis zu 100 Euro.
  • Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
  • Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Auch den Auto-Posern geht es ans Geld: Das Verursachen von unnötigem Lärm und vermeidbarer Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren kostet künftig nicht mehr 20 Euro, sondern bis zu 100 Euro.
  • Für Temposünder soll es laut ADAC ebenfalls deutlich teurer werden: Die bisherigen Verwarngelder für Überschreitungen bis 20 Kilometer pro Stunde werden mit Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs verdoppelt. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 – 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro.
  • Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.

Quelle: ntv.de, hpr/dpa

ntv.de Dienste
Software
Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen