Politik

Regelchaos beim Windkraftausbau Diese Abstandsregeln gelten in den Ländern

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Mindestabstände zu Naturschutzgebieten legen nur wenige Länder fest.

(Foto: picture alliance/dpa)

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Bei der Festlegung von Flächen für den Windkraftausbau gilt aktuell: Die Bundesländer entscheiden. Das Ergebnis ist ein Regel-Wirrwarr, das die ganze Palette an Vorgaben abdeckt - und den Ausbau somit blockiert. Um diesen Stillstand bei der Energiewende zu beenden, will die Bundesregierung den Ländern dieses Recht einem Bericht zufolge entziehen: Die derzeit gültigen Abstandsregeln werden eingefroren. Erfahren Sie hier, welche in Ihrem Bundesland gelten.

Baden-Württemberg

Im Südwesten gibt es keine geltende Abstandsempfehlung der Landesregierung. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie wird stattdessen im Einzelfall entschieden, egal ob ein Windrad in der Nähe eines Wohngebiets, einer kleineren Siedlung, eines Campingplatzes, eines Klinikgeländes oder eines Gewerbegebiets gebaut werden soll.

Bayern

Der Freistaat ist für das bekannteste Windkraft-Gesetz verantwortlich, dort gilt die besonders Ausbau-feindliche 10H-Regel. Diese sieht vor, dass der Abstand eines Windrads zu einem Wohnhaus zehnmal so groß ist wie das Windrad hoch. Bei einem meist 200 Meter hohen Windrad muss sich das nächste Gebäude somit 2000 Meter entfernt befinden.

Im vergangenen Jahr kam der ohnehin schleppende Windkraftausbau im Freistaat dadurch beinahe zum Erliegen. Nach öffentlicher Kritik auch aus der bayerischen Wirtschaft hatte die CSU daher im Landtag für eine Lockerung der Regelung gestimmt. In bestimmten Gebieten darf der Mindestabstand künftig 1000 Meter betragen.

Berlin

Die Hauptstadt hat nach Angaben des Bundesverbands Windenergie keine Abstandsregelung verfasst.

Brandenburg

Die brandenburgische Regelung empfiehlt einen Abstand von 1000 Metern zwischen Wohngebieten und Windrädern. Die gleiche Empfehlung gilt auch für Einzelwohngebäude und Splittersiedlungen. Dort sind aber auch geringere Abstände möglich.

Bremen

Die Hansestadt reguliert den Ausbau besonders Windkraft-freundlich. In allgemeinen Wohngebieten ist lediglich ein Abstand von 420 Metern vorgesehen, in reinen Wohngebieten sollte er 620 Meter betragen. Handelt es sich um ein einzelnes Wohngebäude, darf das Windrad sogar nur 250 Meter entfernt stehen. Tatsächlich sind dem Bundesverband Windenergie zufolge wegen der "optisch bedrängenden Wirkung" aber in allen Fällen 450 Meter die Regel.

Für Gewerbegebiete, Campingplätze und andere Bereiche des öffentlichen Lebens gilt die Einzelfallregelung. Für Bremerhaven gibt es keine Empfehlung.

Hamburg

Auch die zweite Hansestadt ist offen für Windkraft: Für allgemeine Wohngebiete gilt eine Abstandsempfehlung von 500 Metern und für einzelne Gebäude von 300 Metern. Andere Bereiche sind nicht reguliert.

Hessen

In Hessen sind die Vorgaben deutlich strenger. Für allgemeine Wohngebiete, Kur- und Klinikgebiete sowie Industrie- und Gewerbegebiete gilt ein Mindestabstand von 1000 Metern. Dieser darf in Einzelfällen bei Splittersiedlungen auf dem Land und bei Gewerbegebieten unterschritten, bei Kurgebieten aber auch erhöht werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch im Nordosten wird ein Abstand von 1000 Metern in allgemeinen Wohngebieten empfohlen. Für Klinik- und Tourismusgebiete gilt die gleiche Empfehlung. Bei Einzelgebäuden auf dem Land reicht ein Abstand von 800 Metern.

Niedersachsen

Das zweitgrößte deutsche Flächenland bedient sich ebenfalls einer H-Regelung: Dem Bundesverband Windenergie zufolge gilt sowohl allgemeine Wohngebiete als auch für einzelne Gebäude sowie für Campingplätze eine "Tabuzone" von 400 Metern. Dies entspricht der doppelten Höhe eines gewöhnlichen Windrads, kurz 2H. Für andere Bereiche gilt keine Empfehlung.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen entscheidet in vielen Fällen der Einzelfall. In Wohngebieten mit Bebauungsplan gilt ein Abstand von 1000 Metern. Dies trifft auch auf einzelne Wohngebäude zu, dort darf der Abstand aber im Einzelfall unterschritten werden.

Rheinland-Pfalz

Auch in Rheinland-Pfalz muss ein Abstand von 1000 Metern in Wohngebieten eingehalten werden, wenn das Windrad 200 Meter hoch ist. Für einzelne Wohngebäude gilt ein Abstand von 500 Metern. In Klinikgebieten muss 800 Meter Abstand gehalten werden.

Saarland

Das Saarland macht keine Vorgaben, sondern entscheidet im Einzelfall.

Sachsen

Der Freistaat im Osten hat keine Regelung festgelegt.

Sachsen-Anhalt

Besonders streng sind die Vorgaben für Kur- und Klinikgebiete. Dort muss der Abstand 1200 bis 5000 Meter betragen. Auch Camper sind besonders geschützt: In der Nähe von Campingplätzen ist ein Mindestabstand von 1000 Metern vorgesehen. Da zusätzlich die zehnfache Anlagenhöhe als Abstand eingehalten werden muss, ergibt sich daraus wie in Bayern eine Regelung im Sinne von 10H. Am Rande von Wohngebieten erlaubt Sachsen-Anhalt Windräder im Abstand von 1000 Metern. Handelt es sich um ein Industriegebiet, ist die Hälfte ausreichend.

Schleswig-Holstein

Für allgemeine Wohngebiete ist im Norden ein Abstand von 800 Metern vorgeschrieben, bei einzelnen Gebäuden reicht die Hälfte. Gleiches gilt für Campingplätze und Gewerbegebiete.

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Thüringen

Der Freistaat unterscheidet nach der Größe von Windkraftanlagen: Misst sie mehr als 150 Meter, gilt ein Mindestabstand zum Wohngebiet von 1000 Metern. Ist sie kleiner, verringert sich die Vorgabe auf 750 Meter. Im Fall von Einzelgebäuden ist ein Abstand von 600 Metern vorgesehen.

Quelle: ntv.de, chr

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