Politik

"Oder mit dem Leichenwagen" Ermittlungen nach Todesdrohung gegen Schwesig

Gegen Schwesig war mutmaßlich aus der Querdenker-Szene gehetzt worden.

Gegen Schwesig war mutmaßlich aus der Querdenker-Szene gehetzt worden.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Ermittler in Mecklenburg-Vorpommern durchsuchen die Wohnung eines 56-Jährigen. Der Mann soll bei Telegram Todesdrohungen gegen die Regierungschefin Schwesig geäußert haben.

Nach einer mutmaßlichen Morddrohung gegen Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Messengerdienst Telegram hat die Staatsanwaltschaft Rostock das Haus eines 56-Jährigen durchsuchen lassen. Der Mann aus dem Landkreis Rostock stehe im Verdacht, die Äußerungen im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen Anfang Januar getätigt zu haben, teilte die Behörde mit. In dem Post unter einem Bild von Schwesig hatte gestanden, sie werde abgeholt - "entweder mit dem Streifenwagen, mit dem Krankenwagen in Jacke oder mit dem Leichenwagen".

Bei der Durchsuchung seien elektronische Datenträger beschlagnahmt worden, die vom Landeskriminalamt (LKA) ausgewertet würden, hieß es weiter. Aus taktischen Gründen könnten keine weiteren Auskünfte zum konkreten Vorgehen der Ermittler erteilt werden. Die Ermittlungen dauerten an. Nach dem Post hatte das LKA Ermittlungen wegen eines "mutmaßlichen Bedrohungssachverhalts" aufgenommen. Der Text war in einer Gruppe von Kritikern der Coronaregeln veröffentlicht worden, die der Querdenkerszene in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet wird. Der Rostocker Linke-Politiker Steffen Bockhahn hatte den Post öffentlich gemacht, später war die Nachricht offensichtlich gelöscht worden.

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Ein Regierungssprecher sagte damals: "Wir nehmen diese Drohung gegen die Ministerpräsidentin sehr ernst und werden das konsequent strafrechtlich verfolgen lassen." Zuvor hatten zudem bei einer nicht angemeldeten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen von Landes- und Bundesregierung Mitte Dezember hunderte Teilnehmer einen Weg eingeschlagen, der direkt zum Wohnhaus Schwesigs in der Schweriner Innenstadt führt.

In der Mitteilung von LKA und Staatsanwaltschaft hieß es, Beleidigung und Verleumdung von Personen des politischen Lebens könnten mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Aus taktischen Gründen wurden aber keine weiteren Auskünfte zu den konkreten Ermittlungen gemacht.

Quelle: ntv.de, jwu/AFP/dpa

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