Karlsruhe zu Schulschließungen Urteil: Bundesnotbremse war rechtens
30.11.2021, 09:36 Uhr
Schulschließungen gehörten zur Bundesnotbremse - und das war rechtens, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
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Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse im Frühjahr zurückgewiesen. Am Morgen gaben die Karlsruher Richter bekannt, dass Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen verfassungsgemäß waren.
Die Schulschließungen sowie Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Frühjahr waren verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Morgen bekannt gegeben. Demnach durfte die Bundesregierung die einschränkenden Maßnahmen im Rahmen der "Bundesnotbremse" verhängen. Damit wiesen die Karlsruher Richter mehrere Verfassungsbeschwerden ab, darunter Klagen von Schülern und Eltern. Erstmals erkennt das Gericht aber ein "Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung" an, wie das Gericht in Karlsruhe mitteilte. Die Schulschließungen hätten auf schwerwiegende Weise in dieses Recht eingegriffen.
Bei der Entscheidung, dass die Schulschließungen dennoch rechtens waren, berücksichtigte das Bundesverfassungsgericht einige konkrete politische Rahmenbedingungen. So hätten dem Recht auf Schule "überragende Gemeinwohlbelange" in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gegenübergestanden. So habe die Impfkampagne im April dieses Jahres erst begonnen. Außerdem seien Schulschließungen erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zulässig gewesen. Zudem seien die Bundesländer verfassungsrechtlich verpflichtet gewesen, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der Bundesnotbremse durch Distanzunterricht zu ersetzen.
Wie das Bundesverfassungsgericht weiter entschied, sprach auch die Befristung der Schulschließungen auf gut zwei Monate für ihre Zulässigkeit. So sei gewährleistet gewesen, dass der Schutz von Leben und Gesundheit nicht durch Impffortschritte an Dringlichkeit verliere. Außerdem habe der Bund bereits vor der Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen getroffen, Schüler in Zukunft möglichst nicht mehr derart zu belasten.
Beratung von Bund und Ländern am Mittag
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden, weil gerade wieder über einen Lockdown diskutiert wird. Nun gibt es größere Klarheit darüber, was rechtlich möglich wäre. Bund und Länder hatten bekannt gegeben, sich nach der Verkündung um 13 Uhr in einer Telefonkonferenz zusammenzuschalten und über das Urteil zu beraten. Das Gespräch soll aber die für den 9. Dezember angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz nicht ersetzen. Weitgehende Beschlüsse sind daher noch nicht zu erwarten, wie Kanzleramtsminister Helge Braun im "Frühstart" bei ntv sagte. Gesundheitsminister Jens Spahn sagte, das Urteil schaffe Klarheit. Die Bundesnotbremse sei verhältnismäßig gewesen, weil der Staat Leben und Gesundheit seiner Bürger schützen musste. "Das sollte jetzt auch den Parteien Orientierung bieten, die wegen rechtlicher Bedenken schärferer Maßnahmen bislang ausgeschlossen haben", so der CDU-Politiker.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder fordert nach dem Karlsruher Urteil zur Corona-Politik nun dringend eine neue "Bundesnotbremse". "Bestätigung auf ganzer Linie", schrieb der CSU-Vorsitzende am Dienstag auf Twitter. Das Bundesverfassungsgericht habe alle zentralen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung für rechtens erklärt. Auch alle bayerischen Regelungen seien demnach im Einklang mit den Grundrechten gewesen. "Damit sind alle widerlegt, die versucht haben, ein anderes Bild zu zeichnen", betonte Söder und forderte: "Das ist die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse. Wir müssen jetzt schnell handeln."
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen hat die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu Corona-Beschränkungen begrüßt. Das Urteil gebe Rechtssicherheit für zusätzliche Schutzmaßnahmen, um die vierte Welle nun konsequent zu bekämpfen, schrieb der Bundestagsabgeordnete am Dienstag bei Twitter. Nötig wäre rasch die Umsetzung weiterer Maßnahmen. Zuvor hatte er gesagt: "Wir brauchen einen einheitlichen Teil-Lockdown in vielen Regionen des Landes, um die vierte Welle zu brechen." Dies bedeute keine allgemeinen, sondern gezielte Schließungen dort, wo die Lage außer Kontrolle sei. "Schulen und Kitas sollten mit Masken und täglichen Tests aber möglichst offen bleiben."
FDP-Vize Wolfgang Kubicki äußerte sich enttäuscht. Er forderte er die Länder auf, jetzt rasch die Möglichkeiten des aktuellen Infektionsschutzgesetzes zu nutzen, wie die "Rheinische Post" berichtet. Der Bund durfte nach der Entscheidung der Verfassungsrichter in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. "Das Urteil ist enttäuschend, aber das Bundesverfassungsgericht ist Letztentscheider. Dies gilt es im Verfassungsstaat zu respektieren", sagte Kubicki der Zeitung. Und: "Die Länder müssen jetzt in eigener Zuständigkeit die Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen, statt Schwarzer Peter zu spielen."
Führende Vertreter der Ampel, wie Grünen-Chefs Annalena Baerbock und Robert Habeck, wie auch SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatten die Bedeutung des Urteils hervorgehoben. Vor der Verkündung hatte Habeck gesagt, es sei völlig klar, was passieren müsse: "Die Kontakte müssen reduziert werden, 2G muss bundesweit verbindlich umgesetzt werden für alle Einrichtungen des öffentlichen Lebens außer des Bedarfs, den man in Supermärkten oder Apotheken hat."
Habeck kann sich "Nachbesserungen" vorstellen
Man werde mit weiteren einheitlichen Maßnahmen den Winter bestreiten müssen. "Ich kann mir vorstellen, dass im Lichte des Urteils das Gesetz zum 15.12. noch mal angefasst wird und konkretisiert wird oder nachgebessert wird", sagte Habeck. Der Ruf nach härteren Gegenmaßnahmen war angesichts der neuen Omikron-Variante und der Wucht der vierten Corona-Welle zuletzt lauter geworden.
"Wir müssen uns das Urteil und seine Begründung natürlich sehr genau anschauen, aber wir sind auch in einer anderen Situation heute", sagte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken im ZDF. Sie verwies auf die höhere Impfquote als im Frühjahr, "sodass diejenigen, die sich impfen haben lassen und die sich jetzt boostern lassen, auch erwarten dürfen, dass wir differenzieren bei der Frage der Einschränkungen, der Kontaktbeschränkungen und auch bei den Beschränkungen für große Veranstaltungen und Ähnliches".
Quelle: ntv.de, vpe/dpa/AFP