Politik

Details zu Messerangriff im Zug War Ibrahim A. doch nicht staatenlos?

Hätte ein Widerruf des Schutzstatus die Tat verhindert? Die Kieler Integrationsministerin Touré äußert Verständnis für diese Frage.

Hätte ein Widerruf des Schutzstatus die Tat verhindert? Die Kieler Integrationsministerin Touré äußert Verständnis für diese Frage.

(Foto: picture alliance/dpa)

Nach dem tödlichen Messerangriff im Regionalzug arbeiten die Behörden in Schleswig-Holstein und NRW den Fall Ibrahim A. auf. An seiner Staatenlosigkeit gibt es Zweifel und sein Strafregister ist noch länger als gedacht. Seinen Schutzstatus wird der Palästinenser wohl verlieren.

Zur Staatsangehörigkeit des mutmaßlichen Täters von Brokstedt sind neue Fragen aufgekommen. "Der Beschuldigte hat eine ungeklärte Staatsangehörigkeit", sagte Schleswig-Holsteins Integrationsministerin Aminata Touré im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags in Kiel. Es sei keine Feststellung der Staatenlosigkeit durch die Behörden erfolgt. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack bezeichnete den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. deshalb im Ausschuss nur noch als Palästinenser, nicht mehr als Staatenlosen. Der in Gaza geborene Mann reiste am 24. Dezember 2014 nach einer biografischen Übersicht der Stadt Kiel nach Deutschland ein.

Ihm wurde sogenannter subsidiärer Schutzstatus zuerkannt. Das heißt, der Mann konnte Gründe vorbringen, warum man ihn nicht abschieben sollte. 2021 wurde gegen ihn ein Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes eingeleitet. Nach Angaben der Grünen-Politikerin Touré ist das Kieler Ausländeramt möglicherweise bis heute zuständig. Sie verstehe, dass sich viele Menschen die Frage stellten, ob ein Widerruf des Schutzstatus die Tat hätte verhindern können. "Man kann in diesem Bereich derzeit aber nur spekulieren."

Bei der Attacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg waren am 25. Januar eine 17-Jährige und ein 19-Jähriger getötet worden. Beide waren ein Paar, sagte die CDU-Politikerin Sütterlin-Waack im Ausschuss. Zwei der fünf Verletzten seien zwischenzeitig im Koma gewesen, aber wieder ansprechbar. Sie würden noch auf Intensivstationen behandelt. Gegen den mutmaßlichen Täter Ibrahim A. wurde Haftbefehl wegen zweifachen Mordes und versuchten Totschlags in vier Fällen erlassen.

Schutzstatus wird wohl aberkannt

Über eine Rücknahme des sogenannten subsidiären Schutzstatus für den Messerangreifer von Brokstedt wurde nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge noch nicht entschieden. Als Grund nannte ein Abteilungsleiter vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages, es sei nicht möglich gewesen, Ibrahim A. rechtliches Gehör zu geben, da dieser keinen festen Wohnsitz hatte. Auf Post an eine hinterlegte Adresse habe er nicht reagiert.

Hätte die Behörde Kenntnis von der Untersuchungshaft in Hamburg gehabt, wäre es ein Leichtes gewesen, sagte der Abteilungsleiter. Auch der Austausch mit der Ausländerbehörde in Kiel habe keine entsprechenden Hinweise ergeben. Nun, nach der Inhaftierung von Ibrahim A. nach der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg, könne rechtliches Gehör gewährt werden. Dann sei es wahrscheinlich, dass der Schutzstatus zurückgenommen wird.

Strafregister in NRW länger als gedacht

Auch in Nordrhein-Westfalen arbeiten die Behörden den Fall auf. Die kriminelle Vorgeschichte des Täters war laut Staatsanwaltschaft Bonn umfangreicher als bisher gedacht. Danach liefen gegen den Mann in Nordrhein-Westfalen mehr als 20 Ermittlungsverfahren, sagte ein Sprecher bereits am Dienstag. Die meisten davon hätten allerdings eher kleinere Delikte betroffen und seien eingestellt worden.

Schwere Tatvorwürfe waren demnach zum einen eine gefährliche Körperverletzung - hier sollte er einen Mann mit einer Kette geschlagen haben - und ein Verdacht auf Vergewaltigung. Aber auch diese beiden Verfahren seien eingestellt worden. Rechtskräftig verurteilt wurde der Mann in NRW demnach in drei Fällen.

Quelle: ntv.de, mau/dpa

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