Trotz Unterhalt durch Ehegatten Auch nach der Hochzeit gibt's Kindergeld
30.10.2013, 12:46 UhrWenn ein Kind während der Berufsausbildung heiratet, ist der Kindergeldanspruch weg. So war das zumindest bisher. Doch ein Urteil des Finanzgerichts Münster könnte das nun ändern.
Für Kinder in der Berufsausbildung gibt es bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Und das gilt auch, wenn sie verheiratet sind, wie jetzt das Finanzgericht Münster klargestellt hat. Denn seit dem Jahr 2012 ist Kindergeld nicht mehr vom Einkommen abhängig, folglich steht ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner dem Kindergeldanspruch nicht entgegen.
Im Streitfall hatte die Familienkasse für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers zunächst Kindergeld festgesetzt. Zu dieser Zeit absolvierte die junge Frau ein Studium. Später wurde die Kindergeldfestsetzung jedoch aufgehoben, mit dem Hinweis darauf, dass bei einem verheirateten Kind nicht mehr die Eltern, sondern der Ehegatte zum Unterhalt verpflichtet sei. Diese Verfahrensweise entspricht einer bundesweit für die Familienkassen geltenden Verwaltungsanweisung. Kindergeld gibt es demnach nur, solange die Eltern unterhaltspflichtig sind.
Das Finanzgericht Münster sieht das jedoch anders. Ab dem Jahr 2012 spiele das Einkommen für das Kindergeld keine Rolle mehr. Folglich dürfe auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten nicht einbezogen werden. Die Familienkasse müsse also zahlen – und zwar unabhängig vom Einkommen des Ehepartners. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Quelle: ntv.de, ino