Fußball

Neue bundesweite Zuschauer-Regel Bis zu 10.000 Fans dürfen wieder ins Stadion

In München gilt die Obergrenze von 10.000 Fans bereits.

In München gilt die Obergrenze von 10.000 Fans bereits.

(Foto: imago images/imagebroker)

Mehrere Fußball-Bundesligisten lassen die Zuschauer-Regelungen gerichtlich prüfen - eine neue Regelung dürfte so manche Beschwerde aber abfedern. Die Landesregierungen verständigen sich darauf, wie viele Fans in Stadien und Hallen zugelassen sind - mit einer bundeseinheitlichen Vorgabe.

Der Flickenteppich hat ausgedient, ein wenig Atmosphäre kehrt in alle Arenen zurück: Die Zuschauer-Vorgaben für die Stadien und Hallen der Profiligen sollen wie vom Sport gefordert künftig bundesweit einheitlich geregelt sein. Die Landesregierungen haben sich darauf geeinigt, dass die Kapazität im Freien zu maximal 50 Prozent ausgelastet werden darf - allerdings gedeckelt bei 10.000 Besuchern. In Hallen sind maximal 30 Prozent zulässig, bei höchstens 4000 Zuschauern.

Durch diesen Beschluss setzen die Länder die Vorgabe ihres Gipfels zur Corona-Pandemie mit dem Bund vom 24. Januar um. Damals wurde festgehalten, dass eine einheitliche Regelung bis zum 9. Februar getroffen werden soll. Zuletzt hatten bereits zahlreiche Länder Beschlüsse gefasst, die der nun geltenden einheitlichen Regelung sehr nahe gekommen sind. Nordrhein-Westfalen gehörte nicht dazu, deshalb ließen drei Fußball-Bundesligisten (Borussia Dortmund, 1. FC Köln, Arminia Bielefeld) die bisher geltende Obergrenze von 750 Zuschauern gerichtlich überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wollte noch vor dem Spieltag am Wochenende eine Entscheidung dazu treffen.

Obwohl die Inzidenz mittlerweile über die Marke von 1200 geklettert ist und Experten vor zu raschen Lockerungen warnen, hat der Profisport durch die bindende Entscheidung der Staats- und Senatskanzleien einen wichtigen Meilenstein erreicht.

Konzepte für fast alle Szenarien vorbereitet

Schließlich wurde ein homogenes Vorgehen der Politik zuletzt massiv gefordert. "Wir brauchen diese einheitliche Regelung. Wenn in jedem Bundesland eine andere Regel gilt, ist das ja Wahnsinn", sagte beispielsweise Sport-Geschäftsführer Fredi Bobic von Hertha BSC: "Wir haben uns stark dafür eingesetzt, dass man die Kapazität auf Prozent-Basis regeln sollte." Die neue DFL-Chefin Donata Hopfen hatte von der Politik "Lösungsschritte" und "ganz klare Lösungsszenarien, die umsetzbar und praktikabel sind", gefordert: "Wir brauchen eine Lösung, an der sich alle orientieren können."

Entsprechend positiv reagierte der Profisport auf den Beschluss. "Über allem steht die Freude, dass das Thema 'Geisterspiele' wohl vom Tisch ist", sagte Geschäftsführer Viktor Szilagyi vom Handball-Rekordmeister THW Kiel: "Wir haben in den vergangenen zwei Jahren bereits Konzepte für eine maximale Auslastung von 25, 50 und nahezu 100 Prozent auf die Beine gestellt und sicher umgesetzt, da werden wir jetzt auch eine Lösung für 30 Prozent finden."

Größere Zuschauerzahlen wurden zuletzt schon von Sachsen-Anhalt (50 Prozent der Kapazität), Bayern (25 Prozent bei maximal 10.000), Baden-Württemberg (50 Prozent bei maximal 6000), Rheinland-Pfalz (20 Prozent), Sachsen (25 Prozent) und Bremen (10.000) zugelassen.

Nicht nur Rechte, auch Pflichten

Mit der nun geltenden Regelung gehen allerdings auch Pflichten einher. So ist das Tragen "mindestens einer medizinischen Maske" obligatorisch. Zusätzlich sollen auf "Grundlage der jeweiligen Landesregelungen Vorgaben für Schutz- und Hygienekonzepte, Einlass-Management und Abstandsregelungen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen" getroffen werden.

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Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie lange der Profisport mit der neuen Vorgabe einverstanden ist. So war RB Leipzig mit der für den Klub quasi gleichbedeutenden Regelung in Sachsen vom Dienstag schon nicht komplett einverstanden. RB hatte den Beschluss zwar als "Verbesserung" bezeichnet, dennoch zeigte sich der Klub "nicht zufrieden mit der Entscheidung des Kabinetts".

Zudem wurde wieder einmal klar, dass es absolute Einigkeit bei den Ländern nicht gibt. So kündigten Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt in einer Protokollerklärung an, dass sie "im Rahmen ihrer Regelungen allerdings geringfügig abweichen" werden. Mecklenburg-Vorpommern trug den Beschluss zwar mit, ist aber der Auffassung, "dass der vorgesehene Rahmen in der gegenwärtigen Phase der Pandemie aktuell nicht ausgeschöpft werden sollte".

Quelle: ntv.de, tsi/sid

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