Ratgeber

Ohne Begründung und manchmal rechtswidrig Behörde kassiert Riester-Zulagen wieder ein

700 Millionen Euro Fördergelder hat die Zentrale Zulagenstelle im vergangenen Jahr von Riester-Konten abgebucht. Teils aus gutem Grund, teils aber auch zu Unrecht. Wer sein Geld zurück will, braucht Geduld und Nerven.

Unrechtmäßig gezahlte Fördergelder kann sich die Zulagenstelle nur für begrenzte Zeit zurückholen.

Unrechtmäßig gezahlte Fördergelder kann sich die Zulagenstelle nur für begrenzte Zeit zurückholen.

(Foto: dpa)

Im Frühjahr 2011 erlebten viele Riester-Sparer eine böse Überraschung: Rund eine halbe Milliarde Euro forderte der Staat von ihnen zurück, weil ihnen Zulagen gutgeschrieben worden waren, die ihnen gar nicht zugestanden hätten. Die Fehler flogen erst bei einer nachträglichen Prüfung durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auf. Auch 2012 hat sich der Staat wieder Fördergelder zurückgeholt: Rund 700 Millionen Euro hat die ZfA von den Riester-Konten zurückgebucht – nach Informationen der Stiftung Warentest nicht immer zu Recht.

Rund zehn Prozent der Zulagen, die die ZfA zwischen 2008 und 2010 ausgezahlt habe, habe sie wieder einkassiert, berichtet "Finanztest". Das passiere "weitgehend automatisiert", ohne Vorwarnung und Begründung. Meist wüssten die Betroffenen gar nicht, was sie eigentlich falsch gemacht hätten. Auf eine Umfrage des Magazins meldeten sich in kurzer Zeit rund 60 Sparer, deren Zulagen rätselhafterweise vom Konto verschwunden waren. Einigen gelang es, das Geld zurückzuholen.

Über ein Jahr Bearbeitungszeit

Der Weg dahin ist aber lang und bürokratisch: Stellen Riester-Kunden in der Jahresbescheinigung fest, dass Fördergelder zurückgebucht wurden, haben sie ein Jahr Zeit, einen sogenannten Festsetzungsantrag zu stellen und ihre Einwände darzulegen. Die ZfA prüft die Angelegenheit und sendet einen Bescheid. Gegen den kann man dann offiziell Einspruch erheben. Dass das Verfahren ziemlich langwierig ist, hat man auch beim Bundesfinanzministerium erkannt: "Die Bearbeitungsdauer für einen entsprechenden Festsetzungsantrag liegt bei weit über einem Jahr", heißt es in einem internen Vermerk, der "Finanztest" vorliegt. Auch wenn die Zulagen am Ende wieder gutgeschrieben werden: Die verlorenen Zinsen bekommen die Betroffenen nicht erstattet.

Wann werden Zulagen zurückgebucht?

Grundsätzlich kann das ZfA Zulagen nachträglich wieder zurückholen, wenn die Sparer im jeweiligen Zeitraum nicht zulagenberechtigt waren. Das ist beispielsweise bei "schädlicher Verwendung" der Fall, also wenn ein Vertrag aufgelöst wird und das Geld doch nicht in die Altersvorsorge fließt. Auch wenn es für ein Kind kein Kindergeld mehr gibt, fällt auch die Zulage weg. Wer es versäumt, bei einer Einkommenssteigerung den Sparbetrag anzupassen, riskiert zumindest einen Teil der Zulage. Zum Teil verlieren Frauen den abgeleiteten Förderanspruch aus dem Vertrag des Ehemanns, weil sie nach der Geburt eines Kindes 60 Euro Mindesteigenbeitrag zahlen müssen. Der Stiftung Warentest sind auch Fälle bekannt, bei denen Anbieter Riester-Verträge verkauft haben, obwohl die Kunden von vornherein gar nicht förderfähig waren, etwa weil sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren.

Nach vier Jahren verjährt

Stellt die ZfA bei einer Prüfung fest, dass Zulagen zu Unrecht ausgezahlt wurden, hat sie aber nicht ewig für die Rückbuchung Zeit: Es gilt eine Frist von vier Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Zulage beantragt wurde. Hat ein Sparer oder dessen Anbieter beispielsweise im Jahr 2007 die Zulage für 2006 beantragt, dann beginnt die Frist am 1. Januar 2008. Bis zum 31. Dezember 2012 kann die ZfA die Zulage bei einem Fehler wieder einkassieren. Fördergelder, die danach noch auf dem Riester-Konto sind, müssen da auch bleiben.

Doch darauf können sich Riester-Sparer in der Praxis offenbar nicht verlassen: "Die zentrale Stelle fordert in bestimmten Fällen trotz Ablauf der Fest­setzungs­frist Zulagen zurück und 'zwingt' den Steuer­pflichtigen, den Fehler der Verwaltung im Rahmen des Fest­setzungsverfahrens zu korrigieren" heißt es in dem BMF-Vermerk, aus dem "Finanztest" zitiert. Öffentlich seien die beschränkten Beschwerdemöglichkeiten kaum vertretbar. Immerhin: Kürzlich hat das BMF die Zulagenstelle angewiesen, keine maschinellen Rückforderungen für Beitragsjahre mehr zu erstellen, die mehr als vier Jahre zurückliegen.

Riester-Sparern, denen die ZfA die Zulagen nach Ablauf der Frist gekürzt hat, hilft das allerdings wenig. Ihnen bleibt nur der konventionelle Weg, einen Antrag auf Fest­setzung der Zulage zu stellen. Dabei sollten sie auch auf die Frist­überschreitung hinweisen. Und für alle Riester-Sparer gilt: Die jährlichen Informationen zur Vertragsentwicklung sollte man nicht unbesehen zu den Akten legen. Denn wenn die Zulagenkürzung überhaupt nicht auffällt, kann man sich das Geld auch nicht zurückholen.   

Quelle: ntv.de, ino

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