Post von der NPD "Keine Werbung" hilft nicht
20.09.2012, 17:17 UhrDie Post muss eine NPD-Postwurfsendung verteilen, das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wer keine Post von der rechtsextremen Partei im Briefkasten haben will, kann sich wehren – allerdings erst im Nachhinein. Ein "Keine Werbung"-Aufkleber allein reicht nicht.

Die NPD-Sendung gilt wegen ihres redaktionellen Inhalts nicht als Werbung.
(Foto: picture alliance / dpa)
Die NPD plant, an viele Haushalte eine Publikation über ihre politische Arbeit mit der Deutschen Post zu verschicken. Wer solche Sendungen nicht haben will, kann etwas unternehmen: "Der Verbraucher sollte sich direkt an die NPD wenden, sobald er einmal diese Zeitung in seinem Briefkasten hat und die Partei unmissverständlich dazu auffordern, künftig das Einverwerfen der Zeitung zu unterlassen", rät die Juristin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Das geschehe am besten schriftlich mit einem Einschreiben und Rückschein. "Wenn sich die NPD nicht daran hält, können Verbraucher bei Gericht dagegen klagen." Ein "Keine Werbung"-Aufkleber am Briefkasten reicht allerdings nicht aus. "Die Publikation hat einen redaktionellen Inhalt und gilt daher nicht als Werbung", erläutert Husemann.
Unerwünschte Werbung können Verbraucher ansonsten schon mit einem entsprechenden Hinweis am Briefkasten oder im Treppenhaus vermeiden. Post und freie Zusteller müssen "Keine Werbung"-Aufkleber beachten, erläutert Husemann. "Sonst kann ich die Post abmahnen, meinen Wunsch einzuhalten." Die Adresse der freien Zusteller können Verbraucher häufig in den Prospekten finden. "Es ist aufwendig. Aber wer sich immer wieder über dieselbe Werbung ärgert, sollte das Unternehmen anschreiben", rät die Juristin.
Robinson-Liste statt Altpapier
Mit einem Aufkleber können Verbraucher allerdings keine an sie persönlich adressierten Prospekte und Werbebriefe abwehren. Wer auch diese nicht im Briefkasten finden will, kann sich auf die Robinsonliste eintragen lassen. Die teilnehmenden Firmen erklären sich bereit, gelistete Personen nicht mit Werbung zu belästigen. Gut 90 Prozent der adressierten Werbepost werde mit dieser Liste abgeglichen, erläutert der Initiator, die Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) in Wiesbaden.
Der Eintrag ist kostenlos und für fünf Jahre gültig. Ganz werbefrei bleibt der Briefkasten dann aber auch nicht unbedingt: Post von Unternehmen, bei denen man bereits Kunde ist, kommt durch. Auch wenn man der Zusendung ausdrücklich zugestimmt hat, wird eine Ausnahme gemacht. Zudem haben Verbraucher die Wahl, nur Werbung bestimmter Branchen auszuschließen. Wer als Kunde eines bestimmten Unternehmens keine Werbung mehr möchte, sollte die Firmen selbst schriftlich bitten, ihn aus dem Verteiler zu streichen, rät der DDV.
Quelle: ntv.de, dpa