Dienstag, 22. September 2009
Doppelte Grenzüberschreitung: Psycholyse in der Kritik
Bewusstseinsverändernde Drogen haben nach Ansicht von Ärzten in der Psychotherapie nichts verloren. "Die sogenannte Psycholyse hat mit Psychotherapie und Medizin nichts zu tun", betonte Frank Schneider (Aachen), Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN). "Wenn jemand zu diesem Zweck illegale Drogen verabreicht, dann ist das eine Straftat." Heute gilt der vor 40 Jahren diskutierte und auch erprobte Ansatz, durch einen Drogenrausch innere Barrieren überwinden und Traumata kurieren zu können, als wissenschaftlich nicht haltbar.
Das Schild des Therapeuten in Berlin, der durch einen Drogen-Cocktail bereits zwei Menschen vergiftet haben soll, ein dritter liegt im Koma.
(Foto: dpa)
"Wir haben andere Verfahren, um an die inneren Bilder der Patienten zu gelangen", erläutert Andreas Heinz, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie an der Berliner Charité. "Zwar sei es zeitaufwendiger, etwa durch eine Psychoanalyse an die tieferen Bewusstseinsschichten und verborgenen Bilder zu gelangen, aber dabei werde die Vernunft des Patienten nicht ausgeschaltet.
Psycholyse - ein autoritäres Verfahren
"Im Grunde ist die Psycholyse ein autoritäres Verfahren, das dem Machtmissbrauch durch den Therapeuten Tür und Tor öffnet", sagt Heinz. "Therapie sollte aber genau das Gegenteil sein: Sie sollte den Patienten zu Freiheit und selbstbestimmten Entscheidungen befähigen." Durch die therapeutische Machtposition und die illegalen Drogen komme es bei der Psycholyse sogar zu einer doppelten Grenzüberschreitung. So sieht es auch Günther Jonitz, Präsident der Berliner Ärztekammer: "Alle schulmedizinischen Verfahren einschließlich aller in Deutschland offiziell zugelassenen Psychotherapien zielen darauf ab, die Selbststeuerung des Patienten zu aktivieren und nicht durch Drogen auszuschalten." Deren Verabreichung im Rahmen einer Psychotherapie sei "klar rechtswidrig".
Im aktuellen Fall plant die Kammer eine berufsrechtliche Untersuchung einzuleiten und gegebenenfalls den Entzug der Arztzulassung zu beantragen. Es sei "fatal", betonte auch Prof. Schneider, dass der Berliner Psycholyse-Anbieter zugleich ein niedergelassener Allgemeinarzt sei: "Ein schwarzes Schaf", das nun der großen Zahl seriös arbeitender Psychotherapeuten durchaus Imageschaden zufügen könne. Andererseits, so betonte Heinz, "ist auch nicht alles schlecht, was die Kassen nicht zahlen." Schließlich werden von den gesetzlichen Krankenkassen zurzeit nur drei von rund 250 verschiedenen Therapieformen erstattet: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.
DGPPN
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