Champagner-Streit vor Gericht AfD-Mann Maximilian Krah unterliegt Jan Böhmermann
13.12.2024, 17:38 Uhr Artikel anhören
Werden in diesem Leben sicher keine Freunde mehr: Maximilian Krah (l.) und Jan Böhmermann.
(Foto: dpa / picture alliance / Collage: ntv.de)
Es geht um das Oktoberfest, Champagner in Strömen - und die angebliche Rolle von Maximilian Krah dabei. Der AfD-Politiker sieht sich von Jan Böhmermann in einem Podcast falsch dargestellt und zieht deshalb gegen den Satiriker vor Gericht. Dort erleidet er nun aber eine Schlappe.
AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit TV-Moderator Jan Böhmermann eine Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht Düsseldorf wies eine Unterlassungsklage Krahs gegen Böhmermann zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass er auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.
Laut Urteil hat Krah jedoch keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast "Fest & Flauschig" gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.
Krah erwägt Berufung
Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, sodass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. Nachdem Böhmermann in dem Podcast zunächst von 200 bestellten Champagnerflaschen gesprochen hatte, reduzierte er die Zahl später auf 50. Zudem korrigierte er, dass die Flaschen nicht von Krah persönlich bestellt worden seien, sondern von dessen Tisch aus.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah erklärte unmittelbar nach dem Urteil gegenüber ntv: "Ich habe die Entscheidung noch nicht vorliegen. Stand der mündlichen Verhandlung war, dass Böhmermanns Erstbehauptung zwar falsch war, er diese aber wirksam selbst korrigiert habe. Das sehen wir nach wie vor anders."
Er und seine Anwälte würden die Urteilsbegründung nun auswerten und dann über die Berufung entscheiden, machte Krah deutlich und ergänzte: "Böhmermann hat Fake News über mich verbreitet, das steht fest, und ich beabsichtige weiterhin nicht, das stehen zu lassen."
Quelle: ntv.de, vpr/dpa