Seehofer schärft Bußgeld-Katalog Ärztechef: Keine Urlaubsreisen im Sommer
08.04.2020, 07:47 Uhr
Spanien steht unter Lockdown, Mallorcas Strände könnten bis in den Sommer leer bleiben.
(Foto: imago images/ThomasReiner.pro)
Viele Grenzen sind geschlossen, beliebte Urlaubsländer von der Krise härter getroffen als Deutschland. Und die massiven Einschränkungen erstrecken sich womöglich bis weit in die Sommer-Urlaubszeit. Für Verstöße gegen die Auflagen beim Grenzübertritt entsteht indes ein saftiger Bußgeldkatalog.
Der Sommerurlaub in Deutschland wird in diesem Jahr noch von massiven Einschränkungen begleitet sein, davon ist Ärztepräsident Klaus Reinhardt überzeugt. "Ich glaube nicht, dass die Deutschen in diesem Sommer schon wieder Urlaubsreisen machen können", sagte der Präsident der Bundesärztekammer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Selbst bei schrittweiser Rückkehr in den Alltag werde die Pandemie das Land noch bis zum Sommer beschäftigen.
Auch würden Urlaubsländer wie Italien oder Spanien die Probleme noch nicht so weit gelöst haben, dass Tourismus wieder möglich sei. Aktuell gelten an einigen deutschen Außengrenzen noch Grenzkontrollen. Einreisende müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, das hatte das Corona-Krisenkabinett gestern beschlossen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben.
Das Bundesinnenministerium schlägt nun saftige Bußgelder bei Verstößen vor. In einem Entwurf zu einer Muster-Verordnung für die Bundesländer, die derzeit im Bundesinnenministerium erarbeitet wird, heißt es, Einreisende seien verpflichtet, sich "unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in die während ihres Aufenthalts geplante Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten".
Während dieser Zeit sei es "nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören", heißt es in dem Entwurf. Ausnahmen gibt es etwa für Pfleger. Die Höhe des Bußgeldes soll davon abhängen, wie groß das Ausmaß der "durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit" ist, ob der Betreffende fahrlässig gehandelt hat oder sich uneinsichtig zeigt, und ob ein Wiederholungsfall vorliegt.
Quelle: ntv.de, mra/dpa