Parkflächen von Supermärkten Abschlepper machen Kasse
09.03.2010, 10:36 Uhr
Ein Schild auf dem Privatparkplatz weist in der Regel auf das kostenpflichtige Abschleppen hin.
(Foto: Gabi Schoenemann, pixelio.de)
Am Abend des 4. Januar trifft Anke Herhold eine folgenschwere Entscheidung. Die 39jährige Berlinerin fährt da bereits eine ganze Weile mit ihrem Hyundai durch ihr Wohnviertel im belebten Stadtteil "Prenzlauzer Berg" - wie schon so häufig auf der vergeblichen Suche nach einem Parkplatz.
Als die Beamtin schließlich beschließt, den Wagen über Nacht auf einem Parkplatz der Supermarkt-Kette "Kaiser`s" zu parken, tut sie dies in vollem Bewusstsein, nicht Rechtens zu handeln. Die Warnungen sind nicht zu übersehen.
Aber das Kalkül geht nicht auf. Das Auto der Beamtin wird entdeckt und abgeschleppt. Ärgerlich, aber keine Katastrophe, denkt Anke Hehrhold als sie den Verlust bemerkt. "Wenn ich hier verboten auf dem Parkplatz stehe, dann weiß ich schon, dass ich im schlimmsten Fall abgeschleppt werden kann." Sie rechnet dabei höchstens mit Kosten in Höhe von 120 bis 130 Euro.
Gepfefferte Rechnung
Als dann bereits einen Tag später die Rechnung im Briefkasten liegt, ist sie entsetzt. 261 Euro soll sie zahlen. Die Berlinerin ist fassungslos. Sie findet die Summe viel zu hoch. Mit Kaiser`s kann Sie den Fall allerdings nicht verhandeln. Die Supermarktkette hat in Berlin einen Dienstleister damit beauftragt, ihre Parkplätze von Falschparkern freizuhalten. Kaiser's weist darauf hin, dass man auf die Abschleppgebühren und Abschlepppraxis keinen Einfluss habe und verweist auf die "Parkräume KG". Die "Parkräume KG" bietet ihre Dienste in zahlreichen deutschen Großstädten an und bezeichnet sich auf seiner Webseite als "Spezialist zum Entfernen unrechtmäßig abgestellter Fahrzeuge".
In der ADAC-Zentrale in München sind die Parkräume KG und andere, nach ähnlichem Muster operierende Unternehmen schon länger bekannt. ADAC-Jurist Klaus Heimgärtner kritisiert vor allem die Praxis der Gebührenhöhe als nicht rechtmäßig: "Ich sollte möglichst versuchen die Bezahlung zu vermeiden. Das lässt sich einmal dadurch bewerkstelligen, dass ich das Fahrzeug suche, da die Autos oft nur auf andere öffentliche Parkplätze umgesetzt werden. Lässt sich das partout nicht realisieren, werde ich um eine Zahlung - am besten unter Vorbehalt - nicht herumkommen."

Mit Flyern an Bäumen versucht Anke Herhold ihr Auto zu finden.
(Foto: n-tv)
So weit will es Anke Herhold nicht kommen lassen. Die Beamtin klebt seit Wochen Such-Anzeigen mit dem Foto ihres Autos an Berliner Bäume. Noch hat sie allerdings keinen Tipp bekommen, wo ihr Auto gelandet sein könnte: "Ich hoffe, dass meine Zettel gelesen werden und dass es jemandem auffällt, dass mein Auto bereits seit zwei Monaten schon bei ihm vor der Tür steht."
Gericht soll Rechtmäßigkeit klären
Anke Hehrhold plant aber zweigleisig und will gegen die Parkräume KG auch juristisch vorgehen. Gemeinsam mit Ihrem Anwalt Thomas Lehmann will sie vor Gericht klären lassen, welche Abschleppgebühr in diesem Fall rechtmäßig ist. "Die Parkräume KG hat mir gegenüber überhaupt noch nichts begründet, sondern letztlich nur Fristen gesetzt und aufgefordert, dass wir den Betrag zu zahlen haben", so Lehmann. "Ansonsten halten sie es offensichtlich nicht für nötig zu begründen, wie sich diese Forderung zusammensetzt. Dann werden sie es vor Gericht tun müssen."
Gegenüber n-tv hat die Parkräume KG schriftlich Stellung zu dem Fall bezogen und begründet die Höhe der Summer wie folgt: "Unserer Tätigkeit geht über ein reines Abschleppen weit hinaus (Entscheidung über das Abschleppen, Beauftragen des Abschleppdienstes, Hotline für den Besitzstörer etc.) und ist deshalb auch entsprechend teurer; die Kosten sind jedoch betriebswirtschaftlich kalkuliert und beinhalten natürlich auch die Fremdkosten für den Abschleppdienst."
Andere Supermarktketten handeln ähnlich
Wir wollten wissen, wie sich andere Supermarktketten verhalten. Rewe gibt an, dass man nicht ausschließen könne, das in Ausnahmefällen an hoch frequentierten Standorten private Dienstleister mit dem Abschleppen von Dauerparkern beauftragt werden. Lidl warnt nach eigenen Angabe Falschparker erst einmal mit einem Info-Zettel hinter der Windschutzscheibe.
Anke Herhold nutzt das wenig. Seit Anfang des Jahres ist das Auto weg. Und bis die Gerichte entschieden haben, wird die Berlinerin weiter zu Fuß gehen - immer in der Hoffnung ihren Wagen doch noch irgendwo in Berlins Straßen zu entdecken.
Quelle: ntv.de, n-tv