Ratgeber

Schwarz-rot-gold muss reichen Der Adler darf nicht auf die Fahne

Sie hängen in Fenstern oder an Balkons und viele Fanmeilen-Besucher nehmen sie als multifunktionalen Umhang mit zum Fußballgucken: Deutschland-Fahnen. Auf manchen prangt der Bundesadler - eigentlich ist das verboten.

Der Adler auf dem spitz zulaufenden Bundeswappen ist auch für den Privateinsatz erlaubt.

Der Adler auf dem spitz zulaufenden Bundeswappen ist auch für den Privateinsatz erlaubt.

(Foto: dpa-tmn)

Deutschlandgirlanden, Autofähnchen oder Fanschminke – an Schwarz-Rot-Gold kommt man derzeit nicht vorbei. Zum Finale am Sonntag dürften auch wieder viele Fans in entsprechender Vollkostümierung anzutreffen sein. Beliebtes Accessoire: die Deutschlandfahne, gerne auch mit dem Bundesadler versehen. Was viele nicht wissen: Der Adler könnte Ärger geben – zumindest theoretisch.

"Diese Fahne dürfen eigentlich nur Bundesbehörden verwenden", erklärt Rechtsanwalt Thomas Troidl aus Regensburg. Denn dabei handelt es sich um die sogenannte Bundesdienstflagge. "Wer diese unbefugt trägt, begeht eigentlich eine Ordnungswidrigkeit." Entscheidend ist dabei, auf welchem Hintergrund der Adler prangt: Das Bundeswappen läuft nach unten hin spitz zu. Auf der Bundesdienstflagge ist dagegen das nach unten abgerundete Bundesschild zu sehen.

Mit ernsthaften Folgen müssen Fußballfans aber in der Regel nicht rechnen: "Bei solchen Großereignissen kann die Nutzung der Bundesflagge mit dem Bundeswappen als sozialadäquat geduldet werden", sagt Troidl, der auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

DDR-Fahnen sind legal

Rechtlich vollkommen unbedenklich ist es, eine DDR-Fahne in der Öffentlichkeit zu tragen. Verboten sind nur Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen. Die schwarz-weiß-rote Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz ist auf jeden Fall verboten. In anderen Versionen kann die Reichskriegsflagge beschlagnahmt werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet.

Auch die Verwendung der schwarz-rot-goldenen Deutschlandfahne kann strafbar sein, nämlich dann, wenn die Fahne beschmutzt oder beschimpft wird. Dadurch kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen, im Zweifel droht sogar eine Haftstrafe. Falls die Nationalelf am Sonntag doch nicht den Titel holt, ist also Zurückhaltung angesagt. Die Flagge abzufackeln kann jedenfalls Ärger geben.   

Quelle: ntv.de, ino/dpa

Social Networks
Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen