Ratgeber

Zahlungen genau überprüfen Kfz-Steuerbescheid kommt jetzt vom Zoll

Das wissen wahrscheinlich die wenigsten Autofahrer: Seit Anfang des Jahres ist die Kfz-Steuer nicht mehr an das Finanzamt zu überweisen, sondern an den Zoll.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist nun eine Angelegenheit des Bundes.

Die Kraftfahrzeugsteuer ist nun eine Angelegenheit des Bundes.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Seit Februar 2014 kommt der Kfz-Steuerbescheid nicht mehr von den örtlichen Finanzämtern, sondern vom Zoll. Bei der Übertragung der Daten der insgesamt 58 Millionen in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge kann es allerdings schon mal zu Pannen kommen - der ADAC rät Autofahrern daher, ihren Steuerbescheid genau zu kontrollieren und Fehler im Zweifelsfall dem zuständigen Hauptzollamt zu melden.

Neben der neuen Zuständigkeit für die Kfz-Steuer gibt es noch eine Änderung: Die jährlichen Zahlungserinnerungen fallen weg, wenn jemand dem Zollamt keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Autofahrer müssen also selbst rechtzeitig ans Zahlen denken.

Allerdings versenden die Hauptzollämter in diesem Zusammenhang aktuell Schreiben mit dem Betreff "Änderung der Bankverbindung für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt)". Mit diesem Schreiben werden Steuerpflichtige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, darüber informiert, dass sie künftig die Kraftfahrzeugsteuer unter Angabe eines Kassenzeichens an die Kontoverbindung des jeweiligen Hauptzollamts bei der Bundesbank überweisen sollen.

Die Bankverbindung und das Kassenzeichen sind in der Fußzeile des Schreibens angegeben. Außerdem finden sich noch weitergehende Erläuterungen zum Schreiben der Hauptzollämter.

Sollte künftig das Lastschrifteinzugsverfahren genutzt werden, kann das im Schreiben auf der Rückseite abgedruckte SEPA-Lastschrifteinzugsmandat ausgefüllt und an das im Briefkopf angegebene Hauptzollamt gesendet werden. Alternativ steht für die Erteilung des SEPA-Lastschrifteinzugsmandats auch ein elektronisch ausfüllbares Formular zur Verfügung.

Die Kraftfahrzeugsteuer wurde in der Vergangenheit als Ländersteuer von den Landesfinanzbehörden betreut. Zum 1. Juli 2009 ging die Ertrags- und Verwaltungshoheit von den Ländern auf den Bund über. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm der Zoll schrittweise die Daten- und Aktenbestände und damit die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer.

Quelle: ntv.de, awi

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