Ratgeber

Jeder fünfte Steuerbescheid falsch Rüstzeug gegen den Fiskus

Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler nicht einfach abheften, sondern genau prüfen. Zwei Drittel der jährlich rund 5,3 Millionen Einsprüche sind erfolgreich und bringen bares Geld.

In vielen Punkten ergehen Steuerbescheide automatisch vorläufig - die Liste gibt das Bundesfinanzministerium heraus.

In vielen Punkten ergehen Steuerbescheide automatisch vorläufig - die Liste gibt das Bundesfinanzministerium heraus.

(Foto: dpa)

Für viele ist das Finanzamt ein gefürchteter Ort. Hier verdient der Staat sein Geld. Hier müssen Steuerpflichtige Farbe bekennen. Aktenberge, Datenflut und ein unüberschaubares Steuerrecht sorgen bei den Besuchern des Finanzamts regelmäßig für ein ungutes Gefühl.

Das kennt auch Heiko Sander. Der Technische Zeichner staunte nicht schlecht, als er in seinem Steuerbescheid für ihn schier Unfassbares lesen musste. Er sollte 4000 Euro nachzahlen. "Ich bin sofort zum Finanzamt und habe mich beschwert", erinnert sich Sander. Der Fehler lag tatsächlich beim Finanzamt, das sich bei Sander entschuldigte. Umgehend hat er einen neuen, korrekten Steuerbescheid erhalten.

Untersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht Schuld an der schlechten Quote.

Einspruch fällt oft zugunsten der Steuerzahler aus

Deshalb sollte jeder, der seinen aktuellen Steuerbescheid in Händen hält, diesen auch prüfen. Was dort steht, ist nicht Gesetz. In zwei Dritteln der Fälle ändern die Finanzämter zugunsten der Steuerpflichtigen die Bescheide. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats beim zuständigen Finanzamt eingehen. Es genügt auch eine E-Mail oder ein Fax. Auch der mündliche Einspruch ist beim Finanzamt vor Ort möglich.

Eine Begründung muss beim Einspruch direkt noch nicht vorliegen. Diese kann auch nachgereicht werden. Hierzu sollte man sich zuvor eine Kopie der eigenen Steuererklärung gemacht haben, bevor man diese an das Finanzamt leitet. "Dann kann man die Zahlen einfach noch mal durchgehen und schauen, wo es im Steuerbescheid Abweichungen gegeben hat", rät Anita Käding, Referentin für Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler.

Erläuterungen genau lesen

Darüber hinaus sollten vor allem die Erläuterungen der zuständigen Sachbearbeiter am Ende des Bescheids genau kontrolliert werden. Auch eingereichte Belege fehlen manchmal im Steuerbescheid. Hat der Steuerpflichtige Ungereimtheiten entdeckt, sollte er unbedingt Einspruch einlegen. "Einspruch ist natürlich immer das beste und umfassendste Mittel, gegen einen falschen Steuerbescheid vorzugehen. Zudem ist er kostenlos", so Käding.

Ist der Einspruch erfolgt, ist als nächstes das Finanzamt am Zug. "Wenn sich der Kollege im Finanzamt zum Beispiel wegen eines Zahlendrehers geirrt hat, wird er den Bescheid sofort korrigieren. Wenn es rechtlich verschiedene Auffassungen gibt, entscheidet das dann eine andere Stelle im Finanzamt. Der Vorgang wird nach Eingang bearbeitet. Das kann sechs Wochen, ein halbes Jahr oder auch ein Jahr dauern", erläutert Konrad Werpuschinski, Leiter des Finanzamtes Berlin Mitte/Tiergarten.

Einspruch zurückziehen

Der Vorteil des Einspruchs: Ergibt die Überprüfung des Finanzamts sogar eine höhere Steuerschuld, muss der Steuerpflichtige darüber informiert werden und darf seinen Einspruch zurückziehen. Experten raten zudem, durch den Einsatz von Steuersoftwareprogrammen Eingabefehler beim Übertrag aus den Formularen zu reduzieren und falsche Steuerbescheide leichter aufzuspüren. Die Berechnung der Steuersoftware ist oft sehr genau und diese gibt nach Erhalt des Steuerbescheides auch Lösungsansätze für einen Einspruch.

Während das Einspruchsverfahren läuft, muss der Steuerzahler im Fall einer Nachzahlungsforderung des Finanzamtes diese zunächst bezahlen oder die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Bleibt der Einspruch dann aber erfolglos, werden neben der Steuerschuld 0,5 Prozent Zinsen pro Monat fällig.

Steuerbescheid offenhalten

Auch wenn das Finanzamt den Einspruch nicht anerkennt, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Steuerzahler kann einen Monat nach Zugang des Bescheids vor dem Finanzgericht klagen. Das Gerichtsverfahren ist allerdings nicht kostenfrei. Günstiger ist es, wenn bereits eine Klage in ähnlich gelagerter Sache bei den Gerichten vorliegt. Mit Verweis auf das Verfahren kann man den Steuerbescheid dann offen halten. In einigen grundsätzlichen Fällen macht dies das Finanzamt auch von sich aus und erteilt nur einen vorläufigen Bescheid.

Quelle: ntv.de, akl/n-tv

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