Ratgeber

Bitte keine Werbung! Spam-Klage erfolgreich

Wer ein Unternehmen auffordert, auf Werbemails zu verzichten, muss nicht hinnehmen, dass danach weitere Mails im Postfach landen. Nach einem nun veröffentlichten und inzwischen rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München sind unverlangt zugesandte Werbemails eine "unzumutbare Belästigung", deren Unterlassung verlangt werden kann. (AZ: 161 C 6412/09)

Gegen Spam kann man sich wehren.

Gegen Spam kann man sich wehren.

(Foto: REUTERS)

 

Im verhandelten Fall hatte ein Arzt auf eine Werbemail einer Firma geantwortet,  die ihm anbot, eine eigene Domain für ihn zu erstellen. In seiner Mail forderte der Mediziner umgehend Auskunft über die Speicherung und Löschung seiner Daten sowie eine Unterlassungserklärung. Als Antwort erhielt er lediglich eine weitere Werbemail. Daraufhin klagte der Mediziner auf Unterlassung und Übernahme seiner Anwaltskosten.

 

Mit Erfolg: Würde das unverlangte Zusenden von Werbemails erlaubt, könne das zu einer "Überflutung der Anschlussinhaber" führen, heißt es in der Begründung des Amtsgerichts. Eine unzumutbare Belästigung sei selbst dann gegeben, wenn die Werbebotschaft in der Betreffzeile klar als Werbung gekennzeichnet sei und der Empfänger sie deshalb löschen könne, ohne vorher lesen zu müssen.

 

Quelle: ntv.de, ino/AFP

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen