Ratgeber

Im Vollrausch nach Hause gefahren Warme Motorhaube wird zum Verhängnis

Betrunken am Steuer wird bekanntlich teuer. Doch was, wenn die Polizei einen Trunkenbold nicht im Auto erwischt, sondern erst zu Hause? Auch das kann unter Umständen den Führerschein kosten.

Die 2,56 Promille konnte sich der Mann kaum in kurzer Zeit zu Hause angetrunken haben.

Die 2,56 Promille konnte sich der Mann kaum in kurzer Zeit zu Hause angetrunken haben.

Wer volltrunken am Steuer erwischt wird, ist seinen Führerschein los. Hat man es trotz des Rausches heil nach Hause geschafft, kann man sich aber nicht in Sicherheit wiegen. Solange man alkoholisiert ist und die Polizei noch eine warme Motorhaube vorfindet, kann das als Indiz für eine Trunkenheitsfahrt gewertet werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 16 B 358/14). Der Kläger, der die angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verweigert hatte, bekommt damit seinen Führerschein vorerst nicht wieder.

Seine Entdeckung hatte der Mann einem Nachbarn zu verdanken, mit dem er schon lange im Clinch lag. Der Anwohner hatte die Polizei alarmiert, als der Betrunkene mit seinem Auto vorgefahren war. Die herbeigerufenen Beamten stellten zweierlei fest: Die Motorhaube war noch warm und der mutmaßliche Fahrzeugführer hatte 2,56 Promille im Blut. Genügend Beweise für eine Trunkenheitsfahrt, fand die Führerscheinstelle und ordnete ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Als der mutmaßliche Alkoholsünder dem nicht nachkam, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.

Nachbar filmte die Ankunft

Daraufhin klagte sich der Mann durch zwei Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - letztlich ohne Erfolg. Ein Video des Smartphones vom verfeindeten Nachbar überführte den Autofahrer schließlich vor Gericht und verleitete ihn zur Aussage, dass er womöglich doch alkoholisiert gefahren sein könnte. Dass er sein Geständnis in zweiter Instanz widerrief, war für das Gericht unerheblich. Allein der hohe Blutalkoholwert könne auf ein Alkoholproblem deuten, was die MPU-Anordnung rechtfertige. "Man muss also nicht erst direkt am Steuer alkoholisiert erwischt werden, um seinen Führerschein zu riskieren", warnt der Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline.

Dass der Autofahrer bisher ohne jegliche Beanstandungen fuhr, entkräftete die Eignungszweifel des Gerichts nicht. Angesichts der hohen Dunkelziffer von Verkehrsdelikten sei das rechtlich ohne Bedeutung. Der Mann könne zudem immer noch eine MPU absolvieren, um zu beweisen, dass er keine Gefahr für den Straßenverkehr sei.

Quelle: ntv.de, ino

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