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Positiv, aber unter Leuten Djokovic ignorierte offensichtlich Corona-Isolation

Nicht am Ball, aber bei diversen Veranstaltungen war Djokovic zur Zeit seiner Infektion.

Nicht am Ball, aber bei diversen Veranstaltungen war Djokovic zur Zeit seiner Infektion.

(Foto: AP)

Novak Djokovic reist mit einer Sondergenehmigung der Australian Open nach Melbourne. Mitte Dezember wird er seinen Angaben zufolge positiv getestet, ist nun genesen. Allerdings ist damit auch klar: In Isolation begab sich der Tennisstar allem Anschein nach nicht. Im Gegenteil.

Das juristische Hickhack um den Aufenthalt von Novak Djokovic in Australien geht weiter. Nachdem Richter Anthony Kelly die Annullierung seines Visums aufgehoben hatte, prüft nun Immigrationsminister Alex Hawke, ob er von seiner "persönlichen Befugnis zur Annullierung" Gebrauch machen könne. Das teilte der Anwalt der australischen Regierung, Christopher Tan, mit.

Berichten zufolge hieß es zunächst, dass dessen Entscheidung innerhalb von vier Stunden nach dem ersten Gerichtsentscheid fallen muss, also bis zum Mittag deutscher Zeit. Jedoch berichtete "The Sydney Morning Herald", dass eine Entscheidung Hawkes heute nicht mehr zu erwarten ist. Endgültig frei ist Djokovic damit nicht, die Entscheidung könne auf morgen vertagt werden. Sollte Hawke das Visum Djokovics erneut annullieren, könne dieser dagegen erneut Einspruch einlegen.

Kelly hatte betont, dass Djokovic alles getan habe, um einreisen zu dürfen. Er gab an, dass Djokovic Beweise für eine medizinische Ausnahmegenehmigung von einem "Professor und einem äußerst qualifizierten Arzt" vorgelegt habe. Auch ein von der Regierung Victorias unabhängiges Expertengremium habe ihn bestätigt. Kelly schloss seinen Kommentar mit der Frage: "Was hätte dieser Mann noch mehr tun können?"

Infektion eigentlich zu spät

Allerdings gibt es Ungereimtheiten in den Nachweisen von Djokovic. Er sei am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden, machten seine Anwälte geltend. Bereits am 22. Dezember sei er dann negativ getestet worden. Daraufhin habe er aufgrund seiner Infektion am 30. Dezember eine Ausnahmegenehmigung des australischen Tennisverbands erhalten. Diese gelte für ungeimpfte, aber kürzlich genesene Personen, deren Erkrankung mindestens 14 Tage zurückliege und die in den letzten 72 Stunden keine Symptome aufweisen.

Jedoch ist bei Twitter ein Papier des Turnierveranstalters im Umlauf, das über die Anträge für diese Ausnahmegenehmigung informiert. Mit Stand vom 6. Dezember wird dort darauf hingewiesen, dass eine solche zwingend nicht später als am 10. Dezember zu beantragen ist. Laut Journalist Ben Rothenberg, der unter anderem für die "New York Times" schreibt, sei diese Deadline den Spielern so mitgeteilt worden. Fraglich ist nun: Wie kann ein positiver Test vom 16. Dezember dann noch für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gültig sein? Laut eigener Regeln hätte der Veranstalter der Australian Open Djokovic damit gar nicht mehr zulassen dürfen.

Gast bei diversen Veranstaltungen

Während es sich hier nur um Fristen und Probleme auf dem Papier handelt, gibt es aber noch weitere strittige Aspekte beim Zeitpunkt von Djokovics Infektion. Denn in den Tagen nach dem positiven Test vom 16. Dezember hat sich der Serbe nicht etwa in Isolation begeben. Am selben Tag trat er bei einer öffentlichen Veranstaltung auf, die per Livestream übertragen wurde. Er war bei einer Podiumsdiskussion dabei und präsentierte eine Briefmarke zu seinen Ehren.

Einen Tag darauf war er bei einer Preisverleihung für Nachwuchsspieler in seinem Novak Tennis Center zu Gast. Ohne Maske posierte er für Fotos mit den Kindern. Dasselbe gilt auch für den 18. Dezember. Der 34-Jährige trat da bei der Gala "Champion der Champions 2021" der französischen Sportzeitung "L'Équipe" auf.

Aus der Gerichtsakte geht laut Rothenberg hervor, dass der PCR-Test am 16. Dezember durchgeführt wurde und das positive Ergebnis am Abend desselben Tages feststand. Es ist davon auszugehen, dass Djokovic dieser Befund auch zeitnah mitgeteilt wurde. Dementsprechend hat er sich mindestens ab 17. Dezember ohne Maske unter Leute begeben, obwohl er von seiner Infektion wusste. Er hätte andere somit bewusst dem Risiko einer Ansteckung ausgesetzt.

Ein weiteres Fragezeichen steht hinter der Ausnahmeregelung, die der Veranstalter der Australian Open Djokovic eingeräumt hat. Professor Allen Cheng, der frühere Vorsitzende der obersten australischen Impforganisation, erklärte laut "Sydney Morning Herald", dass eine Ausnahmeregelung für Genesene gar nicht für Reisende aus Übersee gelten solle. Cheng begründete dies mit der Schwierigkeit, medizinische Dokumente aus dem Ausland zu überprüfen. Allerdings sei er nicht sicher, ob dieser Ratschlag seiner Behörde jemals veröffentlicht wurde: "Ich bin mir nicht sicher, ob er kommuniziert wurde. Ich nahm an, dass dies der Fall war; wir gingen davon aus, dass dies die Regel war, aber wo genau es veröffentlicht wurde, weiß ich nicht." Immerhin, dies wäre nicht Djokovics Fehler gewesen.

Quelle: ntv.de, ara

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