Fußball

"Irrtümliche Entscheidung" DFB nimmt höchst umstrittenen Platzverweis zurück

Doch kein Platzverweis für Atakan Karazor.

Doch kein Platzverweis für Atakan Karazor.

(Foto: picture alliance/dpa)

Das DFB-Sportgericht hat nach dem Studium der Fernsehbilder die zweite Gelbe Karte gegen den Stuttgarter Kapitän in Wolfsburg zurückgenommen. Karazor sei selbst gefoult worden - nicht umgekehrt. Die ursprüngliche Entscheidung hatte am Wochenende für großen Wirbel gesorgt.

Fußballprofi Atakan Karazor vom Bundesligisten VfB Stuttgart wird nach seiner Gelb-Roten Karte in Wolfsburg doch nicht für ein Spiel gesperrt. Das teilte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit. Damit kann VfB-Trainer Sebastian Hoeneß den Mittelfeldspieler auch im kommenden Heimspiel der Stuttgarter gegen die TSG 1899 Hoffenheim am Sonntag (19.30 Uhr/DAZN und im Liveticker auf ntv.de) einsetzen.

VfB-Kapitän Karazor hatte am Samstag beim 2:2 gegen den VfL Wolfsburg in der 63. Minute wegen eines vermeintlichen Foulspiels an VfL-Spielführer Maximilian Arnold die zweite Gelbe Karte und damit Gelb-Rot gesehen. Der VfB legte daraufhin Einspruch gegen den Platzverweis ein.

Absoluter "Ausnahmefall"

Schiedsrichter Sven Jablonski hatte bereits direkt nach dem Spiel eingeräumt, eine Fehlentscheidung getroffen zu haben. Der Referee hatte sich für eine Regeländerung ausgesprochen, weil bislang der Videobeweis in Fällen nicht eingreifen darf, in denen es um Gelbe Karten geht - selbst wenn diese zum Platzverweis führen.

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Das DFB-Sportgericht nahm nach Jablonskis Bericht und dem Studium der Fernsehbilder die zweite Gelbe Karte zurück. Karazor habe nicht Arnold, sondern der Wolfsburger den Stuttgarter Spieler gefoult. Die erste Gelbe Karte für den 27-Jährigen bleibe jedoch bestehen.

Wie zuvor also schon Jablonski stellte auch das DFB-Sportgericht fest, dass tatsächlich Arnold das Foul begangen hatte und Karazor "kein Vergehen begangen hatte". Das DFB-Sportgericht stellte darüber hinaus fest, dass es sich um einen "Ausnahmefall" handelt. Es liege tatsächlich "eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist". Daher sei gemäß Paragraph 11, Nummer 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich.

Quelle: ntv.de, sue/dpa/sid

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