
Wer das Kleingedruckte im Versicherungsvertrag übersieht, kann unter Umständen in einem Schadensfall eine böse Überraschung erleben.
Die zu leistende Versicherungssumme im Schadensfall, also wenn Ihr Hund eine Behandlung oder Operation benötigt, richtet sich nach zwei Größen – nach der vereinbarten Höchstentschädigung und dem GOT-Satz.
2.1. Die Höchstentschädigung legt die maximale Entschädigungssumme pro Jahr fest
Die Jahressumme wird für Heilbehandlung, Operation und Nachsorge je nach Tarif definiert. Eine unbegrenzte Jahreshöchstgrenze können Sie für Operationen bei der Hundekrankenversicherung der Agila im Exklusiv-Tarif abschließen, bei der Uelzener, Gothaer und Helvetia beispielsweise sind sowohl Heilbehandlungskosten als auch Operationskosten in entsprechenden Tarifen unbegrenzt.
2.2. Der GOT-Satz bestimmt den maximalen Gebührenfaktor
Tierärzte rechnen ihr Honorar auf Basis der GOT, der Gebührenordnung für Tierärzte ab. Für besonders aufwändige Leistungen darf der x-fache Satz berechnet werden. Liegt der GOT-Satz einer Hundeversicherung beispielsweise beim Faktor 3, dann übernimmt die Versicherung Leistungsabrechnungen bis zum 3-fachen Gebührensatz. Berechnet der Tierarzt einen höheren Satz, dann müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
2.3. Versicherungen bieten Tarife mit und ohne Selbstbeteiligung
Eine Selbstbeteiligung kann prozentual oder als fester Betrag vereinbart werden. Wir empfehlen Ihnen eine Hundekrankenversicherung ohne Selbstbeteiligung oder mit einem Selbstbeteiligungssatz als festen Betrag in Euro. Die Selbstbeteiligung der Hundekrankenversicherung Petplan beispielsweise ist mit 40 Euro oder 20 Euro, je nach Tarif, festgelegt. Somit ist Ihnen pro Behandlung Ihr finanzieller Eigenanteil immer bekannt. Die Versicherung erstattet Ihnen dann die vereinbarte Versicherungsleistung abzüglich der Selbstbeteiligung.
Tipp: Bei einigen Versicherungen lohnt es sich, nachzurechnen. Einige Versicherungen bieten Vergünstigungen in den Beiträgen, wenn Sie ein Jahr lang keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen. Oft werden auch Treuejahre mit erhöhten Leistungen belohnt oder Rabatte gegeben, wenn bereits eine Haftpflichtversicherung beim gleichen Unternehmen für den Hund besteht.
2.4. Zusatzvereinbarungen können teuer werden
Oft finden sich in den Versicherungsbedingungen sogenannte Zusatzvereinbarungen, die eine Änderung der Versicherungsprämien, aber auch der -leistungen beinhalten können. So berechnet die Agila für ihre Hundekrankenversicherung im Tarif “Tierkrankenschutz” ab dem 5. Lebensjahr des Hundes eine Selbstbeteiligung von 20 % pro Operation. Bei der Uelzener wird beispielsweise ab dem 5. Lebensjahr der Beitragssatz jährlich um 5 % erhöht. Daher raten wir Ihnen, vor Abschluss der Versicherung unbedingt auch das sogenannte Kleingedruckte zu lesen.