Im Januar in den Knast? Alfons Schuhbeck soll auf Revision verzichten
02.11.2022, 11:49 Uhr
Will das Urteil anscheinend akzeptieren: Alfons Schuhbeck.
(Foto: picture alliance/dpa)
Drei Jahre und zwei Monate Haft drohen Alfons Schuhbeck nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Noch allerdings hat der Starkoch die Möglichkeit, gegen den Richterspruch in Revision zu gehen. Danach sieht es aber offenbar nicht aus.
Erst stritt Alfons Schuhbeck die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Steuerhinterziehung zwar ab. Dann jedoch zeigte er sich im Prozess vor dem Landgericht München I gegen ihn dann doch rasch geständig und auch voller Reue: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe. Ich trage die volle Verantwortung dafür."
Vor einer harten Strafe bewahrte ihn das jedoch nicht, auch wenn das Urteil hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurückblieb, die Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate ins Gefängnis schicken wollte. Die Richterin verkürzte das Strafmaß lediglich um ein Jahr, sodass dem 73-Jährigen nun drei Jahre und zwei Monate Haft blühen.
Noch allerdings haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Starkoch selbst die Möglichkeit, in Revision zu gehen. Die Frist dafür endet am Donnerstag um Mitternacht. In diesem Fall würde das Verfahren im Frühjahr wohl beim Bundesgerichtshof (BGH) landen, der dann darüber entscheiden müsste, ob der Prozess neu aufgerollt wird.
Strafmilderung wäre möglich
Danach sieht es - zumindest von Seiten Schuhbecks - aber offenbar nicht aus. Die Anwälte des Starkochs wollten keine Revision gegen das Urteil einlegen, will die "Bild"-Zeitung erfahren haben. Bis Dienstag sei auch kein entsprechender Antrag eingegangen, erklärte ein Gerichtssprecher gegenüber der Zeitung.
Sollte es dabei bleiben, würde das Urteil am Freitag rechtskräftig. Schuhbeck müsse dann damit rechnen, im Dezember die Ladung zum Haftantritt zugeschickt zu bekommen, so die "Bild"-Zeitung. Dass er um die Weihnachtszeit ins Gefängnis müsse, brauche Schuhbeck indes nicht zu befürchten. Doch Mitte Januar dürfte es so weit sein.
Sollte Schuhbeck in der Lage sein, seine Steuerschulden zügig zu begleichen, könnte seine Strafe nach weiteren "Bild"-Informationen auf nur noch 19 Monate Haft gemildert werden. Doch auch bei guter Führung könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe und somit 25 Monaten entlassen werden.
Quelle: ntv.de, vpr