Gefälschter Behindertenausweis Ermittler rücken mal wieder bei Melanie Müller an
10.12.2024, 17:56 Uhr Artikel anhören
Kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus: Melanie Müller.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ihre Verurteilung im sogenannten "Hitlergruß"-Prozess ist noch keine vier Monate her, da hat Melanie Müller bereits den nächsten juristischen Ärger am Hals. Diesmal geht es darum, dass sie einen Ausweis gefälscht haben soll, um auf einem Behindertenparkplatz zu parken - ausgerechnet vor dem Amtsgericht.
Zehn Jahre ist es her, dass Melanie Müller bei "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" zur Dschungelkönigin gekrönt wurde. Doch seither verlief ihre Karriere nur noch wenig königlich. Stattdessen waren da etwa der unappetitliche Rosenkrieg mit ihrem Ex und der Prozess, weil die 36-Jährige bei einem Auftritt auf der Bühne den sogenannten "Hitlergruß" gezeigt haben soll.
Nun hat Müller auch schon wieder wegen einer anderen Sache Ärger mit der Justiz. Wie das Portal "Tag24" und die "Bild"-Zeitung übereinstimmend berichten, rückten am Dienstagmorgen gegen 9 Uhr Beamte im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei ihr Zuhause an. "Es gab eine Durchsuchung zur Beweissicherung", bestätigte Polizeisprecherin Josephin Sader laut "Bild"-Zeitung den Einsatz, der "ohne weitere Vorkommnisse" abgeschlossen worden sei.
Worum geht es diesmal? Müller wird Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen. So soll sie einen Behindertenausweis gefälscht haben, wohl, um mit dem Lappen ihren SUV auch auf Behindertenparkplätzen abstellen zu können. Jedenfalls lag das vorgeblich von der Stadt Recklinghausen ausgestellte Dokument hinter Müllers Windschutzscheibe, während sie auf einem Behindertenparkplatz parkte - ausgerechnet, als sie im August zu einem Termin beim Leipziger Amtsgericht erschien.
"Dreiste Fälschung"
"Wir stellen solche Ausweise gar nicht aus", erklärte die Sprecherin des Kreises Recklinghausen, Svenja Küchmeister, auf "Bild"-Anfrage. Und weiter: "Es gibt keinen Zweifel: Es handelt sich um eine dreiste Fälschung."
Nachdem gegen Müller Anzeige erstattet worden war, leitete die Leipziger Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Ein vom Amtsgericht erlassener Durchsuchungsbeschluss wurde nun vollstreckt.
Erst Ende August war Müller im sogenannten "Hitlergruß"-Prozess zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Demnach muss sie wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie wegen Drogenbesitzes, der Müller ebenfalls zur Last gelegt wurde, 160 Tagessätze à 500 Euro zahlen - in Summe 80.000 Euro.
Müller will das Urteil jedoch nicht akzeptieren und hat Berufung eingelegt, sodass sich das Landgericht im kommenden Jahr erneut mit dem Fall befassen wird. Derweil droht der Ballermann-Sängerin wegen des gefälschten Ausweises jetzt noch eine weitere Geldbuße. Ja, sogar die Verhängung einer Freiheitsstrafe wäre möglich.
Quelle: ntv.de, vpr