Unterhaltung

Hitlergruß-Prozess startet neu Melanie Müller geht in Berufung

00:00
Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Mehr Infos
Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild)

Schlagersängerin Melanie Müller legt Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein. (Archivbild)

(Foto: Jan Woitas/dpa)

Wegen des mehrfachen Zeigen des Hitlergrußes bei einem wird Melanie Müller im August zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Da die 36-jährige Schlagersängerin das Urteil nicht akzeptiert, muss sich das Landgericht Leipzig im kommenden Jahr erneut mit dem Fall beschäftigen.

Da sie ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes nicht akzeptiert hat, steht Schlagersängerin Melanie Müller im kommenden Jahr erneut vor Gericht. Nachdem die Verteidigung der 36-Jährigen Rechtsmittel eingelegt und diese vor Ablauf der Frist nicht konkretisiert hatte, werde dies nun als Berufung eingestuft, sagte ein Sprecher des Leipziger Amtsgerichts.

Damit ist das Landgericht Leipzig am Zug. Ein Prozesstermin steht nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht fest. Es werde aber sicher mehrere Monate dauern, ehe es zur Berufungsverhandlung kommt. Dabei sei dann auch eine komplett neue Beweisaufnahme denkbar.

Das Amtsgericht hatte die RTL-Dschungelkönigin von 2014 am 23. August wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 500 Euro, also 80.000 Euro, verurteilt.

Laut Gericht hatte Müller bei einem Konzert in Leipzig im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Zudem hatten Ermittler bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette entdeckt. Bei dem Strafmaß war der Richter am Amtsgericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert - also 5700 Euro. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch in beiden Anklagevorwürfen plädiert.

Müller rechtfertigt sich mit anheizender Geste

Müller hatte in dem Prozess die Anklagevorwürfe über ihren Verteidiger stets zurückgewiesen. Bei der Handbewegung habe es sich um eine anheizende Geste für das Publikum gehandelt, hatte ihr Rechtsanwalt Adrian Stahl erklärt. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi". Überdies habe seine Mandantin keine rechte Gesinnung und sei unpolitisch.

In dem erstinstanzlichen Verfahren hatte die Sängerin keine konkreten Angaben zu ihrem Einkommen gemacht. Daher hatte der Richter es geschätzt. Er ging davon aus, dass Müller noch immer zahlreiche Auftritte auf Mallorca sowie jeweils eine Wohnung in Deutschland und auf der spanischen Urlaubsinsel habe. "Sie haben einen auffällig luxuriösen Lebensstil", hatte der Richter gesagt. Er schätzte daraufhin das Einkommen Müllers auf etwa 15.000 Euro pro Monat.

Bei einer Berufung überprüft das Landgericht das Urteil aus erster Instanz sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht. Melanie Müller und ihr Management wollten sich auf Anfrage nicht äußern.

Quelle: ntv.de, lpe/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen