Zuschüsse zur neuen Heizung Neue Förderung für Millionen Hausbesitzer
04.08.2016, 14:57 UhrWer seine Heizung energieeffizient umrüstet oder gegen eine Brennstoffzellen-Heizung austauschen lässt, kann profitieren: Die Bundesregierung hat zwei neue Förderprogramme augelegt, die für sehr viele Haushalte infrage kommen sollen.
Seit dem 1. August gibt es zwei neue Förderprogramme für energieeffiziente Heizungen. Die Bundesregierung unterstützt zum einen die Optimierung von alten Heizungsanlagen und zum anderen den Einbau von stationären Brennstoffzellen-Heizungen. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hin. Millionen Gebäudeeigentümer sollen ihre Heizungssysteme mit staatlicher Hilfe erneuern können.
Wer eine alte Heizungsanlage energieeffizient umrüsten lässt, erhält einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent seiner Nettoinvestitionen. Geld gibt es für hocheffiziente Pumpen für Heizung und Warmwasser. Auch der hydraulische Abgleich und begleitende Maßnahmen sind förderfähig. Eigentümer und Anlagenbetreiber können den Zuschuss online über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Wichtig: Vor dem Maßnahmenbeginn sollten sie sich auf der BAFA-Seite registrieren. Das Online-Portal ist seit Anfang August geöffnet.
Ziel des Förderprogramms ist es, in den kommenden vier Jahren jährlich bis zu 2 Millionen Pumpen auszutauschen sowie 200.000 hydraulische Abgleiche durchzuführen. Bei der Wärmeversorgung von Gebäuden gebe es nach wie vor große Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz, so das BAFA. So verbrauchten moderne Umwälzpumpen bis zu 80 Prozent weniger Strom als vergleichbare ältere Modelle. Insgesamt sollen dadurch 1,8 Millionen Tonnen CO2 Emissionen vermieden werden.
Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) fördert die Bundesregierung außerdem den Einbau von stationären Brennstoffzellen-Heizungen. Die "neue und zukunftsweisende Technologie" solle breitenwirksam am Markt etabliert werden, schreibt das Bundeswirtschaftsministerium. Zuschüsse gibt es für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 0,25 bis 5 Kilowatt (kW). Die Höhe der Förderung ist gestaffelt und abhängig von der Leistung der Anlage - bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten werden bezuschusst. Eigentümer von Wohngebäuden können den Zuschuss über die KfW-Bank beantragen - laut BMWi spätestens ab dem 31. August 2016.
Quelle: ntv.de, ino/dpa