Lärmschutz wird gelockert "Public Viewing" ist gerettet
13.05.2016, 13:50 Uhr
Bei so vielen Menschen kann die erlaubte Lärmgrenze von 55 Dezibel unmöglich eingehalten werden.
(Foto: picture alliance / dpa)
Fußballfans können aufatmen: Bei der EM im Sommer werden nicht zu Beginn der zweiten Halbzeit die Großwandleinwände eingepackt und alle nach Hause geschickt, weil ab 22 Uhr die Nachtruhe gilt. Der Bundesrat billigt eine Ausnahme.
"Public Viewing" auf öffentlichen Plätzen und Fan-Meilen ist auch bei Spielen der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer möglich. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung zu, damit Städte und Gemeinden während der EM vom 10. Juni bis 10. Juli öffentliche Fußballübertragungen - auch in Nachtstunden - genehmigen können, die sonst an den Lärmschutz-Regeln scheitern würden.
Gut jedes zweite EM-Spiel wird erst um 21.00 Uhr angepfiffen. Ab 22.00 Uhr - wenn gerade erst die zweite Halbzeit beginnt - ist jedoch allenfalls Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Das entspricht gerade mal der Lautstärke eines normalen Gesprächs. Und weil diese Marke beim "Public Viewing" meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 bei großen Turnieren regelmäßig eine Ausnahmeregelung, die nach dem Endspiel wieder außer Kraft tritt.
Nach wie vor gilt laut Bundesrat: "Public Viewing" muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Verordnung ist zeitlich befristet und entspricht weitgehend den für die Fußball-WM 2006, die Fußball-EM 2008 und die Fußball-WM 2010 und 2014 erlassenen Vorgaben.
Quelle: ntv.de, hul/dpa