Vor Haftantritt Alfons Schuhbeck muss Privatinsolvenz anmelden
06.07.2023, 08:07 Uhr Artikel anhören
Wie viel Forderungen gegenüber Alfons Schuhbeck noch offen sind, ist nicht bekannt.
(Foto: picture alliance / SVEN SIMON)
Nach der Insolvenz seiner Restaurants und der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung von 2,3 Millionen Euro steht neuer Ärger für Alfons Schuhbeck an. Denn auch privat geht ihm finanziell die Puste aus. Gläubiger werden nun angeschrieben, ihre Forderungen mitzuteilen.
Der bekannte TV-Koch Alfons Schuhbeck muss kurz vor Haftantritt auch Privatinsolvenz anmelden. Das bestätigte sein Insolvenzverwalter der "Bild"-Zeitung. Demnach hat das Finanzamt München bereits am 13. Dezember 2022 beim Gericht einen Insolvenzantrag gestellt. "Herr Schuhbeck versuchte über seine Anwälte, diesen Antrag wegzubekommen und die Forderungen des Finanzamtes zu begleichen. Dies ist ihm nicht gelungen", wird der Insolvenzverwalter zitiert.
Aufgrund dessen sei am Vortag wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren am Amtsgericht München gegen den bekannten Koch aus Bayern eröffnet worden. Er werde nun die Gläubiger von Schuhbeck anschreiben und sie auffordern, bis zum 9. August ihre Insolvenzforderungen mitzuteilen. "Am 13. September findet dann beim Insolvenzgericht ein Berichts- und Prüfungstermin statt. Zur Summe, die das Finanzamt von Herrn Schuhbeck fordert, kann ich nichts sagen", so der Insolvenzverwalter.
Nicht betroffen von der Privatinsolvenz soll die Schuhbeck Company sein. Unbekannte Großinvestoren hatten nach der Insolvenz, unter anderem für seine Restaurants und seinen Partyservice, alle Firmen des Kochs zur Schuhbeck's Company GmbH zusammengeführt. Diese betreibt auch seine Gewürzläden, die nach wie vor geöffnet haben.
Schuhbeck war im Oktober wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Einen Antrag auf Revision lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni ab. Nach der Entscheidung des BGH muss das Landgericht München I allerdings noch zu Aspekten der Vermögensabschöpfung neu verhandeln - "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".
Als Vermögensabschöpfung bezeichnet man es, wenn einem Verurteilten das, was er durch eine Straftat erbeutet hat, von den Behörden wieder abgenommen wird. Die Frage, wann genau Schuhbeck nun hinter Gitter muss, ist deshalb noch unklar. Er bleibt laut seinem Anwalt so lange auf freiem Fuß, bis neu über die Vermögensabschöpfung entschieden wurde.
Quelle: ntv.de, ysc/dpa