"Aufgeben ist keine Option" Alfons Schuhbeck arbeitet trotz nahen Haftantritts weiter
03.07.2023, 13:30 Uhr Artikel anhören
Auf Alfons Schuhbeck wartet noch immer der Knast.
(Foto: picture alliance/dpa)
Eins ist Alfons Schuhbeck klar: Im Gefängnis wird er nicht "den großen Macker spielen" können. Auch wenn der Alltag für ihn gerade noch weitergeht, bereitet sich der Starkoch gedanklich auf die Haft vor. Denn die rückt nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung unweigerlich näher.
Noch steht nicht konkret fest, wann Starkoch Alfons Schuhbeck nach seiner Verurteilung wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis muss. Doch der Zeitpunkt des Haftantritts rückt definitiv näher. Die "Bild"-Zeitung sprach aus diesem Anlass nun mit dem 74-Jährigen und fragte ihn etwa, ob er sich vorstellen könne, in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in der Küche zu arbeiten oder sein Wissen über gesunde Ernährung als Berater einzubringen.
Schuhbeck antwortete darauf nüchtern: "Da kann ich nicht den großen Macker spielen. Da kenne ich mich auch nicht aus, die Erfahrung mache ich ja dann erst. Das muss man auf sich zukommen lassen. Schaun mer mal."
Der Koch arbeitet unterdessen weiter, wie er dem Blatt erklärte: "Aufgeben ist keine Option. Aufgegeben werden nur Pakete und Briefe. Ansonsten wird weiter gewackelt. Ich kann mich nicht hinsetzen und Däumchen drehen", so Schuhbeck. Und weiter: "Ich habe mein Leben lang gearbeitet, ich bin fleißig. Jeder Mensch braucht eine Aufgabe im Leben."
Drei Jahre und zwei Monate Haft
Im Juni war bekannt geworden, dass Schuhbecks Verurteilung wegen Steuerhinterziehung "überwiegend rechtskräftig" ist. Lediglich über die Vermögensabschöpfung von Schuhbeck müsse das Landgericht München I neu verhandeln, teilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit. Demnach sei das landgerichtliche Urteil unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren".
Die Revision des prominenten TV-Kochs blieb damit überwiegend erfolglos. Der BGH fand keine Rechtsfehler bei Schuldspruch und Strafzumessung. An der Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, zu der das Landgericht München I Schuhbeck im Oktober 2022 verurteilt hatte, ändert sich durch die BGH-Entscheidung nichts.
Die Gerichte sehen es als erwiesen an, dass Schuhbeck "im Zeitraum von 2009 bis 2015 täglich aus den Kassen zweier Restaurants, darunter der Südtiroler Stuben, Bargeld, insgesamt mehr als 4,2 Millionen Euro", entnommen hat. Zur Manipulation der Umsätze nutzte der Koch demnach unter anderem ein von seinem Mitarbeiter geschriebenes Computerprogramm. Schuhbeck habe so "insgesamt über 1,2 Millionen Euro an Einkommensteuer hinterzogen", so der BGH.
Quelle: ntv.de, vpr/spot