Anfangsverdacht liegt vor Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Lindemann
14.06.2023, 16:04 Uhr Artikel anhören
Lindemann selbst ließ vor Kurzem Vorwürfe durch seine Anwälte abstreiten.
(Foto: picture alliance/dpa/TASS)
Gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann gehen Berichten zufolge mehrere Strafanzeigen nach Paragraf 177 ein. Dieser regelt unter anderem sexuelle Übergriffe. Damit kommt die Staatsanwaltschaft ins Spiel, die von Amts wegen gegen den Sänger ermittelt.
Nach Berichten über Vorwürfe gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann hat die Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen den Sänger eingeleitet. Dies sei aufgrund mehrerer Strafanzeigen und von Amts wegen erfolgt, teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Zuvor hatten mehrere Medien, darunter der "Tagesspiegel", übereinstimmend berichtet, dass die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg die Mitglieder des Justizausschusses im Abgeordnetenhaus unter Ausschluss der Öffentlichkeit von den Ermittlungen unterrichtet habe.
In den Berichten hieß es, es lägen mehrere Strafanzeigen nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches gegen Lindemann vor. Der "Bild" zufolge sind zwei Anzeigen zu unterschiedlichen mutmaßlichen Taten Ursprung der Ermittlungen. Eine ging bei der Berliner Polizei ein, die andere wurde demnach direkt bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Es handele sich um Anzeigen Dritter, "nicht am etwaigen Tatgeschehen beteiligter Personen", hieß es später von der Staatsanwaltschaft.
Im Paragraf 177 heißt es unter anderem: "Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Weiter heißt es , dass ebenso bestraft werde, wer bei der Vornahme sexueller Handlungen etwa einen "Überraschungsmoment" ausnutze oder, dass das Opfer "auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist".
Öffentlichkeit im Abgeordnetenhaus ausgeschlossen
Vor allem gegen den Rammstein-Sänger, aber auch gegen Personen im Umfeld der Band, waren in den vergangene Wochen von Seiten zahlreicher Frauen Vorwürfe laut geworden. Die Frauen schilderten, wie sie für sexuelle Handlungen auf Aftershow-Partys regelrecht rekrutiert worden sein sollen. Lindemann ließ einige Vorwürfe jüngst durch seine Berliner Rechtsanwälte Simon Bergmann und Christian Schertz zurückweisen:
"In den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Instagram, Twitter und bei YouTube, wurden von diversen Frauen schwerwiegende Vorwürfe zulasten unseres Mandanten erhoben", hieß es in einer Erklärung. "So wurde wiederholt behauptet, Frauen seien bei Konzerten von Rammstein mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr."
Bei der Besprechung des Themas in der jüngsten Ausschusssitzung des Abgeordnetenhauses in Berlin hatte der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg dem "Tagesspiegel" zufolge die Frage gestellt, inwieweit es staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Lindemann gegebenenfalls wegen eines strafrechtlichen Anfangsverdachts gebe. Die parteilose Justizsenatorin wollte auf diese Frage jedoch nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit antworten - die Abgeordneten aller Fraktionen im Ausschuss stimmten dem zu.
Noch am Montag hatte sich die Staatsanwaltschaft geweigert, über mögliche Ermittlungen zu informieren. Als Grund hieß es, Voraussetzungen für eine zulässige Verdachtsberichterstattung seien zu beachten. "Wesentlich ist dabei, dass Behördeninformationen ein besonderes Vertrauen genießen, damit aber auch die große Gefahr einer öffentlichen Vorverurteilung der Betroffenen einhergeht", zitiert der "Tagesspiegel" eine Sprecherin.
Quelle: ntv.de, mpe/dpa