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Missbrauch einer 13-Jährigen Roman-Polanski-Akten werden freigegeben

Polanski behauptet, der Richter habe einen Deal platzen lassen.

Polanski behauptet, der Richter habe einen Deal platzen lassen.

(Foto: imago images/Mary Evans)

Bis heute kehrt Roman Polanski nicht in die USA zurück, weil ihm dort ein Prozess droht. 1977 soll der Star-Regisseur ein Mädchen vergewaltigt haben, er floh vor der Strafmaßverkündung nach Frankreich. Nun könnten Widersprüche um einen Deal geklärt werden, denn die Aussagen sollen freigegeben werden.

In dem Jahrzehnte zurückliegenden Vergewaltigungsfall rund um den Star-Regisseur Roman Polanski will die US-Staatsanwaltschaft bislang unter Verschluss gehaltene Aussagen freigeben. Es sei "im Interesse der Justiz, der Offenlegung dieser Mitschriften zuzustimmen", erklärte der zuständige Staatsanwalt George Gascon in Los Angeles. Laut Polanski sollen die Dokumente beweisen, dass sich die US-Justiz nicht an einen damals mit ihm getroffenen Deal gehalten habe.

Der Franzose mit polnischen Wurzeln wird beschuldigt, die damals 13-jährige Samantha Geimer 1977 in Los Angeles unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben. Er war zunächst wegen Vergewaltigung angeklagt, im Rahmen eines Deals mit Polanski lautete der Vorwurf später auf unerlaubten Sex mit einer Minderjährigen. Der Filmemacher bekannte sich im Gegenzug schuldig und saß nach einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft 42 Tage in Haft, um sich psychiatrischen Tests zu unterziehen.

Polanski floh vor Strafmaßverkündung

Doch dann ließ der Richter nach Angaben von Polanskis Anwälten den Deal platzen und wollte eine deutlich längere Haftstrafe für den Regisseur fordern. Polanski floh daraufhin vor der Strafmaßverkündung nach Frankreich und kehrte seitdem nicht mehr in die USA zurück. In den USA droht ihm nach wie vor ein Prozess.

Bei den Mitschriften, die nun öffentlich gemacht werden sollen, handelt es sich um Aussagen des damaligen US-Staatsanwalts Roger Gunson, der den Fall 1977 bearbeitete. Jahrelang habe sich die eigene Dienststelle gegen die Veröffentlichung der Unterlagen gewehrt, teilte Staatsanwalt Gascon mit. Das Opfer und die Öffentlichkeit hätten jedoch "ein Recht" auf diese Informationen.

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Polanskis Anwälte hatten die Offenlegung wiederholt vergeblich gefordert. Laut Gascon beantragte Polanski bereits "vor mehreren Jahren" die Freigabe, um "Ermittlungen über mutmaßliches richterliches Fehlverhalten" zu ermöglichen. Gascon beschrieb die Umstände, unter denen Polanski anfänglich von den Staatsanwälten behandelt wurde, als "außergewöhnlich". Sein Büro werde sich für "Verantwortlichkeit für alle im Justizsystem" einsetzen.

Laut einem Bericht des "Hollywood Reporter" kam der jüngste Antrag auf Freigabe der Mitschriften nicht von Polanski, sondern von zwei Journalisten. Auch Samantha Geimer hatte bereits die Offenlegung gefordert.

Quelle: ntv.de

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