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"Keine gerechte Verteilung" Athen will Geflüchtete aus Deutschland nicht zurücknehmen

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Ein Flüchtlingslager nördlich von Athen.

Ein Flüchtlingslager nördlich von Athen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Für die CDU ist es ein "Game-Changer": Das Bundesverwaltungsgericht erklärte kürzlich Abschiebungen von Migranten nach Griechenland für rechtens. Doch die Regierung in Athen ist dagegen - und stellt Bedingungen.

Die griechische Regierung hat deutlich gemacht, dass sie Geflüchtete, die zunächst in Griechenland Asyl beantragt und anschließend in Deutschland einen weiteren Antrag gestellt haben, nicht zurücknehmen will. Wie Migrationsminister Makis Voridis dem Athener Nachrichtensender Skai erklärte, sei eine solche Rücknahme unter den aktuellen Umständen ausgeschlossen.

"Solange es keine gerechte Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union gibt, wird Griechenland keine Rückführungen akzeptieren", sagte Voridis. Sollte es Rückführungs-Ersuche aus Deutschland geben, werde Athen diese dennoch genau prüfen. Aber: "Wir werden einem solchen Antrag jedenfalls nicht besonders offen gegenüberstehen", stellte Voridis klar.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Abschiebungen alleinstehender, gesunder und arbeitsfähiger Migranten nach Griechenland vor knapp zwei Wochen als zulässig eingestuft. Trotz Mängeln im griechischen Aufnahmesystem drohe diesem Personenkreis keine extreme Not in dem Land, entschied das Gericht in Leipzig.

Gericht nennt Möglichkeiten durch "Schattenwirtschaft"

Zwar seien viele Schutzberechtigte in Griechenland wegen "bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente" zunächst vom Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen ausgenommen. Auch für sie seien voraussichtlich aber temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen zugänglich, erklärte das Gericht. Weitere Grundbedürfnisse und ihren Nahrungsbedarf könnten sie "anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft" durch Erwerbseinkommen decken. Es gebe außerdem Unterstützung von Hilfsorganisationen sowie medizinische Notversorgung. Das Gericht wies damit die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers ab.

Der CDU-Innenexperte Christoph de Vries nannte das Urteil "migrationspolitisch" einen "echten Game-Changer" und "eine beachtliche Kehrtwende". Damit seien wieder Rücküberstellungen nach Griechenland möglich, "wodurch illegale Binnenmigration innerhalb der EU und Asylmissbrauch in Deutschland eingedämmt werden" könne. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ralf Stegner sprach sich seinerseits dafür aus, das Urteil anzuerkennen. "Recht ist Recht und die Rechtsprechung muss akzeptiert werden."

Quelle: ntv.de, mdi/dpa/AFP

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