Politik

Protokoll aus Absurdistan Merkels fünf Minuten für Böhmermann

Kein Raum für Improvisation - Merkel  tritt mit ihrer Böhmermann-Erklärung in der Hand vor die Presse.

Kein Raum für Improvisation - Merkel tritt mit ihrer Böhmermann-Erklärung in der Hand vor die Presse.

(Foto: AP)

Kanzlerin Merkel lässt Ermittlungen gegen den Satiriker Böhmermann zu. Sie liefert dafür eine Erklärung ab, die es allen recht machen soll. Wohl fühlt sie sich dabei offensichtlich nicht.

Sehnsüchtig erwartet die Öffentlichkeit diese Worte von Kanzlerin Angela Merkel. So sehnsüchtig, dass es bizarr wirkt, schließlich geht es um Satire, um ein Pimmel-Gedicht eines Mannes, dessen öffentliche Äußerungen nur im Ausnahmefall tatsächlich ernst zu nehmen sind. Doch die ganze Brisanz des Falles Böhmermann tritt offen zutage, als die Kanzlerin dann endlich vors Mikrofon tritt. Ein Protokoll.

13.03 Uhr: "Mit Schreiben vom 7. April 2016, eingegangen im Auswärtigen Amt am 8. April 2016, hat die Republik Türkei ein Strafverlangen hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann wegen dessen Sendungsabschnitts über Präsident Erdoğan gestellt." So beginnt Merkel. Sichtlich um einen nüchternen Vortrag bemüht, sichtlich angespannt. Sie nutzt ihre erste Minute, um die Sachlage darzustellen. "Gesetzliche Voraussetzung für die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung", sagt sie.

13.04 Uhr: Merkel erklärt zunächst, dass es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Koalitionspartnern gegeben habe, die Bundesregierung sich nun aber festgelegt habe. Somit wird sie der Kritik der SPD an einem möglichen Verfahren gegen Böhmermann gerecht. Doch dann sagt sie, was vor allem der Linie ihrer Partei entspricht. Es ist der wohl wichtigste Moment dieses kurzen Auftritts. "Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen", sagt die Kanzlerin. Der Weg für einen Prozess ist damit frei.

Ohne Umschweife versucht Merkel deutlich zu machen, warum aus ihrer Sicht kein Weg an der Ermächtigung vorbei geführt hat. Sie nennt die enge und freundschaftliche Verbundenheit mit der Türkei und nutzt Beispiele wie die vielen Deutschtürken im Land, die Partnerschaft in der Nato und den EU-Beitrittsprozess. Inhaltlich bewegt sie sich dabei sehr nah an den Umständen, die im einschlägigen Paragraf 104a StGB als Voraussetzung für ein Verfahren im Rahmen der Beleidung eines Vertreters eines ausländischen Staates aufgeführt sind. Merkel will aber auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass es ihr allein um juristische Präzision geht. Schließlich steht der Vorwurf im Raum, dass die Bundesregierung sich wegen des Flüchtlings-Deals der EU mit der Türkei erpressbar gemacht hat.

13:05 Uhr: Merkel sagt: "In dieser engen Partnerschaft sind die gegenseitige, auch völkerrechtlich geschuldete Achtung ebenso wie der offene Austausch zu den Entwicklungen des Rechtsstaats, der Unabhängigkeit der Gerichte und des Meinungspluralismus von besonderer Bedeutung. Umso mehr erfüllen uns die Lage der Medien in der Türkei und das Schicksal einzelner Journalisten wie auch Einschränkungen des Demonstrationsrechts mit großer Sorge."

Merkel versucht deutlich zu machen, dass sie nicht vor Staatschef Recep Tayyip Erdogan kuscht, dass sie der Türkei keinen Rabatt auf Grundrechte gewährt. "Die Bundesregierung wird auch in Zukunft auf allen Ebenen die Postulate von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Pluralismus gegenüber der Türkei anmahnen."

13:06 Uhr: Die Kanzlerin ist bemüht, die Bundesregierung an allen Flanken vor Kritik zu schützen, es irgendwie allen recht zu machen. Besonders wurde ihr vorgeworfen, dass sie Böhmermanns "Schmähgedicht" schon vor dem türkischen Strafverlangen als "bewusst verletzend" bewertete, statt diese hochbrisante inhaltliche Deutung der Justiz zu überlassen. Und so fügt Merkel hinzu: "Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen." Die Justiz brauche keine "vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit", sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet werde.

Merkel vollzieht ein gewaltiges Hin-und-Her. Enge Verbindungen und Freundschaft ja, aber keine Scheu vor Kritik an mangelnden Bürgerrechten in der Türkei. Ermächtigung zum Strafverfahren ja, aber nicht, weil die Bundesregierung ein Verfahren inhaltlich für notwendig erachtet. Und schon gar nicht, weil sie der unabhängigen deutschen Justiz vorgreifen wolle. Auf keinen Fall, versucht die Kanzlerin immer wieder zum Ausdruck zu bringen, spiele der Flüchtlingsdeal mit Ankara eine Rolle für ihr Handeln.

13:08 Uhr: Wie enorm die Kanzlerin um eine maximal austarierte Erklärung bemüht ist, zeigt sich am Ende ihrer fünf Minuten für den Fall Böhmermann. "Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist", sagt die Kanzlerin. "Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen." Damit erklärt Merkel die Abschaffung eines Paragrafen, auf dessen Grundlage sie erst vier Minuten vorher ein Strafverfahren ermöglicht hat.

Quelle: ntv.de

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