Günstiges Girokonto gefällig?Im Schneckentempo in die richtige Richtung

Was lange währt, wird endlich gut. Oder zumindest mittelgut. Der letzte Umsetzungsschritt des sogenannten Zahlungskontengesetzes bringt Bankkunden durchaus Vorteile. Etwas Eigeninitiative bleibt aber nötig, um optimale Konditionen beim Girokonto zu erhalten.
Schritt für Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit. So lässt sich das Vorgehen des Gesetzgebers beschreiben, der sich seit Jahren bemüht, den Banken bei ihren Angeboten auf die Sprünge zu helfen. Bestes Beispiel: das Zahlungskontengesetz.
Dessen erster Teil gilt bereits seit Juni 2016. Danach müssen Banken in Deutschland jedem Kunden, der das möchte, ein sogenannte Basiskonto anbieten. Ob der Interessent einen festen Wohnsitz hat, ob er etwas verdient und wie viel, ist irrelevant.
Für Menschen mit wenig Einkommen ist diese Regelung erfreulich, für die Banken ist sie eher mühsam: Erstens kann sich jeder abgelehnte Verbraucher bei der BaFin beschweren. Zweitens ist mit dem Basiskonto nicht viel zu verdienen. Die Bank darf dafür nur "marktübliche Entgelte" verlangen. Mondpreise für einzelne Überweisungen oder horrende Kontoführungsgebühren sind somit erschwert.
Vereinfachtes Scheidungsverfahren
Einmal in Fahrt, brachte der Gesetzgeber 2016 noch eine weitere Neuerung auf den Weg: die Kontowechselhilfe. Sie sollte Kunden helfen, schneller und mit Hilfe ihrer bisherigen Bank ein Konto bei einem Wettbewerber zu eröffnen.
Auf dem Papier ist das gelungen. Dank verschiedener Fintech-Unternehmen kann der Kontowechsel heute sehr schnell und einfach funktionieren. Zwar bieten nach wie vor nicht alle Banken alles an, was ginge, um den Wechsel so einfach wie möglich zu gestalten. Die wichtigsten Punkte sind aber gesetzlich vorgeschrieben. Erstens: Die bisherige Bank ist verpflichtet, der neuen Bank (und dem Kunden) mitteilen, welche Daueraufträge und Abbuchungen/Lastschriften sie in den vergangenen 13 Monate durchgeführt hat, damit bei der Umschreibung auf die neue Bank nichts vergessen wird. Für diesen Service hat maximal fünf Tage Zeit - und zwar ab dem Tag, an dem die neue Bank die Daten angefordert hat. Die muss sich Erhalt der Informationen aber auch beeilen und innerhalb von fünf Tagen das neue Konto eröffnen. So ist gewährleistet, dass die alte Bank den Wechsel nicht erschwert.
Dennoch, so scheint es, sitzt vielen Kunden noch die Angst im Nacken, durch einen Kontowechsel Nachteile zu erleiden. Die Wechselzahlen bleiben jedenfalls deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die FMH-Finanzberatung stellt bei ihrem Girokontovergleich daher eindeutig heraus, welche Art von Kontowechselservice die jeweiligen Banken anbieten. So finden auch risikoscheue Kunden den Anbieter, der zu ihren Bedürfnissen passt.
Preisvergleich für Fortgeschrittene
Seit diesem Oktober ist nun auch noch der letzte Teil des Zahlungskontogesetzes in Kraft. Danach müssen Banken allen Verbrauchern (und nicht nur ihren Kunden) standardisierte Entgeltinformationen zur Verfügung stellen. Zu Deutsch: Die Geldhäuser müssen öffentlich machen, was ein Konto bei ihnen kostet. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Doch bisher war die Praxis eine andere. Viele Banken wollten im Internet überhaupt keine Informationen veröffentlichen. Sie warben lieber mit "Spitzenkonditionen". Wer mehr wissen wollte, musste dann oft zur Beratung in die Filiale kommen.
Die neuen Vorschriften machen die Girobedingungen deutlich transparenter, da die Gebühren in Flyern, Aushängen oder im Netz veröffentlicht werden müssen. Wirklich vergleichbar werden die Angebote dadurch aber trotzdem nicht, denn jeder Kunde nutzt sein Konto anders. Das wird bei den Bankangaben nach wie vor nicht berücksichtigt.
Der Girokontovergleich der FMH-Finanzberatung schließt diese Lücke. Er vergleicht nicht nur die wichtigsten Giro-Bedingungen, sondern errechnet auch, welcher Eurobetrag pro Monat anfällt - je nachdem, wie der Kunde das Konto nutzt. Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, die Maske mit den eigenen Angaben zu füttern, staunt regelmäßig über die horrenden Preisunterschiede.
Fazit: Das Zahlungskontengesetz hat zwar Lücken, ist aber eine Verbesserung für den Verbraucher - egal, ob es ums Basiskonto, der Kontowechselservice oder die Entgeltinformationen geht. Mit ein bisschen Unterstützung durch umfangreiche Vergleichsrechner findet jeder das passende Konto für den eigenen Bedarf.