Schon vor der nächsten Steuererklärung Jetzt mehr Netto rausholen
20.02.2012, 15:07 UhrIn diesem Jahr fallen viele Gehaltsabrechnungen ein wenig üppiger aus als 2011. Wer gern noch etwas mehr Netto vom Brutto hätte, kann jetzt die nötigen Weichen stellen. Denn mit Freibeträgen und der richtigen Steuerklasse muss man nicht erst bis zur nächsten Steuererklärung warten, bis es mehr Geld gibt.
Auch ohne Gehaltsverhandlungen haben Arbeitnehmer in diesem Jahr etwas mehr auf der Tasche. Dafür sorgt allein die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags auf nun 19,6 Prozent des Bruttolohns. Gleichzeitig wurde, wie vom Alterseinkünftegesetz vorgesehen, der steuerfreie Anteil der Rentenversicherungsbeiträge erhöht. Blieben bisher 44 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags steuerfrei, so sind es jetzt 48 Prozent. Für einen Angestellten mit 3000 Euro Bruttogehalt ergeben sich dadurch rund zehn Euro extra im Monat, rechnet die Zeitschrift "Finanztest" vor. In der März-Ausgabe gibt es weitere Tipps, wie Arbeitnehmer ihre monatliche Belastung drücken können, um sich schon vor der Steuererklärung im nächsten Jahr mehr Geld zu sichern.
So können beispielsweise privat Krankenversicherte festlegen, ob bei der Gehaltsrechnung nur die Mindestvorsorgepauschale angesetzt wird oder der Basisbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Letzteres zahlt sich schon unterjährig aus, ansonsten holt man sich die Beiträge über die Steuererklärung zurück. Noch einfacher wird das Procedere, wenn man der Versicherung die Steueridentifikationsnummer mitteilt. Dann übermittelt die Gesellschaft die abzugsfähigen Beträge automatisch ans Bundeszentralamt für Steuern.
Freibeträge eintragen lassen
Auch Freibeträge senken die monatliche Steuerbelastung. Ob Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen – wer bereits weiß, dass er in diesem Jahr mindestens 600 Euro an absetzbaren Kosten anhäuft, kann den entsprechenden Posten schon jetzt beim Finanzamt als Freibetrag eintragen lassen. Das gilt beispielsweise für die Ausgaben für den Arbeitsweg, für Kinderbetreuung oder Unterhalt. Von den Werbungskosten zieht das Finanzamt aber 1000 Euro Pauschbetrag ab, man muss also schon auf 1600 Euro kommen, damit ein Freibetrag von 600 Euro berücksichtigt wird. Wer mindestens 24 Kilometer Arbeitsweg hat, bekommt die Summe schon allein mit der Pendlerpauschale zusammen. Zudem gilt die 600 Euro-Grenze nicht für alles. So zählen etwa die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch, wenn die darunter liegen. Das gleiche gilt für die Pauschbeträge, die behinderte Menschen geltend machen können.
Wichtig: Auch wenn die Lohnsteuerkarte für 2010 weiterhin gilt, weil die elektronische Lohnsteuerkarte erst 2013 kommt, sind eingetragene Freibeträge aus dem letzten Jahr nicht mehr gültig. Sie müssen also nochmal beantragt werden.
Das Spiel mit den Steuerklassen
Anders sieht es mit der Steuerklasse aus. Hier haben die Einträge auf der alten Lohnsteuerkarte bzw. der Ersatzbescheinigung noch Bestand. Wer nicht zu viel zahlen will, sollte überlegen, ob die bisherige Einstufung wirklich optimal ist. Falls nicht, kann man die Steuerklasse einmal im Jahr auch ohne besonderen Grund ändern. Nach einer Hochzeit oder Scheidung wird das ohnehin fällig. Ehepaare mit Lohngefälle lassen sich üblicherweise im klassischen Splittingtarif veranlagen: Der besserverdienende Partner wird günstig in Klasse III eingestuft, der Partner mit weniger Gehalt zahlt in Klasse V verhältnismäßig viel. Meistens trifft das die Frauen.
Kündigt sich Nachwuchs an, ist es möglicherweise sinnvoll, die Steuerklasse zu tauschen. Denn das Elterngeld wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate errechnet. Hat die Mutter zuvor 2000 Euro brutto verdient, bekommt sie rund 965 Euro Elterngeld, wenn sie zuvor in Klasse V veranlagt war. In Klasse III wären es hingegen etwa 1225 Euro, also 260 Euro mehr. Zwar muss der Partner in Klasse V dann erst mal deutlich mehr Lohnsteuer zahlen, einen Teil davon gibt es aber mit der Steuererklärung zurück. Legitim ist die Steuerklassenoptimierung im Hinblick auf das Elterngeld in jedem Fall, das hat das Bundessozialgericht schon 2009 entschieden.
Anders liegt der Fall beim Arbeitslosengeld. Hier gilt in aller Regel die Steuerklasse, die zum Jahresbeginn eingetragen war. Hier nutzt der Klassenwechsel also nur, wenn die Kündigung erst im nächsten Jahr wirksam wird.
Bei III / V drohen Nachzahlungen
Eine relativ neue Alternative für Verheiratete ist das Faktorverfahren. Bei der Kombination IV / IV kommen bei jedem der beiden Ehegatten die ihm zustehenden Steuerentlastungen zum Tragen, etwa der Grundfreibetrag. Das führt dazu, dass die Steuerbelastung gerechter auf beide Schultern verteilt wird. Zudem werden Nachzahlungen vermieden, die bei der III / V-Kombination drohen können. Eine gute Übersicht über die möglichen Kombinationen gibt der Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Wer keinen Nerv hat für derlei Steueroptimierungen, kann sich trösten: Mit Freibeträgen oder Steuerklassen lassen sich zwar die unterjährigen Belastungen drücken. Dauerhaft Steuern spart man so aber auch nicht. Nach der Steuererklärung für 2012 sollten wieder alle gleich dastehen.
Quelle: ntv.de, ino