Terrorangst in Augsburger Arena Böllerwerfer in Bundesliga muss drei Jahre ins Gefängnis
22.04.2024, 14:45 Uhr
Der Hoffenheim-Fanblock war nach dem Böllerwurf verraucht.
(Foto: Harry Langer/dpa)
Zehntausende Menschen im Augsburger Stadion werden im November in Terrorangst versetzt, heißt es jetzt im Urteil gegen den Täter. Zwölf Menschen werden verletzt. Der Hoffenheim-Fan muss daher mehrere Jahre in Haft.
Wegen eines Böllerwurfs während eines Fußball-Bundesligaspiels ist ein 28 Jahre alter Hoffenheim-Fan zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Durch die Zündung des in Deutschland nicht zugelassenen Böllers wurden zwölf Menschen verletzt, darunter mehrere Kinder.
Es sei kein normaler Pyrotechnikfall im Stadion gewesen, betonte der Vorsitzende Richter Christoph Kern. Es gehe vielmehr um einen "massiven Sprengstoffvorfall", der 26.000 Menschen in dem Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe, sagte er im Urteil. Solche Böller würden auch verwendet, um Geldautomaten zu zerstören. Es mache "fassungslos", dass dieser sogenannte Mamba-Böller dann unmittelbar neben zwei Kindern explodiert sei. Das Spiel zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) war am 11. November 2023 mehrere Minuten unterbrochen worden, auch um die Verletzten zu behandeln.
Der 28-Jährige hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sich mehrfach entschuldigt. "Es war einfach dumm", sagte er am Ende des Verfahrens. Durch den Prozess habe er gelernt, wie gefährlich seine Tat gewesen sei. Er hatte auch einem Opfer, das wegen des Böllers voraussichtlich sein Leben lang unter Tinnitus leiden wird, ein Schmerzensgeld gezahlt.
Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Gefängnis verlangt und von einer "besonders rücksichtslosen" Tat gesprochen. Der Täter habe "maximale Aufmerksamkeit" erreichen wollen. Der Verteidiger dagegen hatte sich für eine zweijährige Haftstrafe ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Anwalt verwies darauf, dass der 28-Jährige bereits seit mehr als fünf Monaten in Untersuchungshaft gesessen hatte.
Mit dem Hauptangeklagten standen drei Bekannte von ihm vor Gericht. Sie hatten den Böllerwerfer angestachelt oder bei der Tatbegehung unterstützt. Wegen Beihilfe zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung erhielten sie Haftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Für Schlagzeilen hatte der Prozess zudem wegen der Person des Vorsitzenden der Strafkammer gesorgt. Denn Kern ist auch ehrenamtlicher Präsident des Bayerischen Fußball-Verbandes. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter wegen dessen Funktionärstätigkeit war allerdings vom Landgericht abgelehnt worden.
Quelle: ntv.de, ara/dpa