Am Vermieter vorbei Darf der Mieter das Türschloss wechseln?
26.02.2017, 15:49 Uhr
Beim Auszug muss der Mieter alle Schlüssel wieder abgeben.
Manchmal gibt es gute Gründe, ein Schloss auszutauschen. Etwa wenn der Ex-Partner den Wohnungsschlüssel nicht rausrücken will oder wenn man dem Vermieter nicht traut. Aber darf man als Mieter überhaupt ohne Erlaubnis den Schlosser bestellen?
Ein Schloss austauschen ist nicht ganz billig, zumindest wenn man die Arbeit einem Fachmann überlässt. Um die 200 Euro kann das schon kosten. Aber manchmal geht es eben nicht anders. Etwa, wenn der Schlüsselbund zusammen mit den Ausweispapieren gestohlen wird oder wenn der Schlüssel im Schloss abbricht. Manchmal haben Mieter auch Befürchtungen, dass sie beim Einzug nicht alle Schlüssel bekommen haben. Aber dürfen sie überhaupt ohne die Erlaubnis des Vermieters zu Werke gehen?
Die kurze Antwort: Ja, sie dürfen. Und das unabhängig davon, ob es sich um eine Schließanlage oder ein Einzelschloss handelt. Wenn im Mietvertrag oder der Hausordnung etwas anderes steht, ist diese Klausel ungültig. Der Vermieter ist verpflichtet, "dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren". Dazu gehört zum einen, dass die Wohnung über ein funktionierendes Schloss verfügt. Und zum anderen, dass der Mieter alle Schlüssel erhält. Denn nur er allein darf bestimmen, wen er in die Wohnung lässt.
Kommt er nicht mehr hinein – etwa, weil er den Schlüssel nach dem Absperren verloren hat – darf er das Schloss austauschen. Sonst könnte er seine Wohnung ja nicht mehr vertragsgemäß nutzen. Das gleiche gilt, wenn das Schloss defekt ist. Handelt es sich um einen Verschleißschaden, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.
Hat der Vermieter ohne Zustimmung einen Schlüssel einbehalten, kann man ihm den Schlosstausch sogar in Rechnung stellen. Hat der Mieter nur den Verdacht, dass womöglich noch irgendwo ein Schlüssel liegt, von dem er nichts weiß, muss er den Austausch selbst bezahlen. In beiden Fällen sollte man die alte Schließanlage aufbewahren. Wenn man irgendwann auszieht, kann der Vermieter darauf pochen, dass sie wieder eingebaut wird.
Es gibt natürlich auch Fälle, in denen der Vermieter verlangen kann, dass das Schloss und gegebenenfalls auch die komplette Schließanlage auf Kosten des Mieters gewechselt werden. Nämlich dann, wenn der Schlüssel abhanden gekommen ist und eventuell ein Dritter Zugang zur Wohnung haben könnte. Das fällt spätestens beim Auszug auf, wenn alle Schlüssel zurückgegeben werden müssen. Glück hat der Mieter, wenn er glaubhaft machen kann, dass keine Gefahr besteht. Etwa weil der Schlüssel vernichtet wurde oder auf dem Grund eines Sees liegt. Dass er schon vor Jahren auf unklare Weise verschollen gegangen ist, und bisher nichts passiert ist, zählt nicht. Gut, wenn man dann eine Haftpflichtversicherung hat, die auch Schlüsselschäden ersetzt.
Haftpflichtversicherung im Vergleich: Guter Schutz ist nicht teuer
Quelle: ntv.de, ino